EAG soll Biomasse-Ausbau und Energiegemeinschaften ermöglichen

Nach monatelangen Verhandlungen präsentierten Vizekanzler Werner Kogler, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, Staatssekretär Magnus Brunner und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Grundzüge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).

Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) muss das Fundament für eine klimaneutrale Zukunft legen und neue Chancen für Bäuerinnen und Bauern und den gesamten ländlichen Raum eröffnen. Das erklärte Bauernbund-Präsident Georg Strasser anlässlich der der Vorlage des Regierungsvorschlages. Er meint: „Die Land- und Forstwirtschaft kann einen enormen Beitrag leisten, um die Klimaziele zu erreichen: Mit Grünem Gas, Biomasse und mit Photovoltaik.” Das Ziel sei, das Klima und die Umwelt schützen, aber auch Einkommen zu erzielen. “Das EAG wird dringend benötigt, um wichtige Rahmenbedingungen zur Erreichung unserer Klimaziele festzulegen”, betont der Bauernbund-Präsident. 

Der Regierungsvorschlag zum EAG soll kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf enthalte es Änderungen für Biomasse- und Biogasanlagen, unter anderem ist eine Nachfolgeregelung bis zum 30. Bestandsjahr für Biomasseanlagen vorgesehen. Eine Schadholzklausel soll sicherstellen, dass alle Biomasse-Anlagen unterstützt werden. Ebenso soll es für Biogasanlagen Nachfolgeförderungen geben sowie Investitionsförderungen für die Umrüstung von Verstromung auf Gaseinspeisung und für Neuanlagen. Das EAG sieht auch Energiegemeinschaften vor, damit bäuerliche Betriebe Strom für andere Haushalte produzieren und anbieten dürfen. Zudem wird ein Fundament für die Zukunftstechnologie Grünes Gas und einen weiteren Photovoltaik-Ausbau angestrebt.

Bäuerliche Betriebe als Teil der Lösung

“Die Land- und Forstwirtschaft ist Teil der Lösung, wenn wir die Energiewende schaffen wollen. Unsere Wälder liefern den Rohstoff für die ökologische Produktion von Strom, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Diese Ressource werden wir in Zukunft noch besser nutzen können”, so Köstinger.

Sie verwies darauf, dass die heimischen Landwirte bei der Nahwärmeversorgung schon gezeigt hätten, wie man zusammenarbeitet, um andere Haushalte mit Wärme zu versorgen. “Mit den Energiegemeinschaften, die das EAG nun vorsieht, wird das auch bei der Stromproduktion möglich sein. Bäuerliche Betriebe werden Strom für andere Haushalte erzeugen und anbieten dürfen. Das ist eine große Chance für unsere Regionen”, unterstrich Köstinger.

Chancen für die Tourismusbranche

Neben den Ausbauplänen regelt das EAG teilweise auch die Finanzierung des Ökostroms über die sogenannte Ökostrompauschale neu. Das ist für viele Tourismusbetriebe wesentlich. Zahlreiche Saisonbetriebe (Almen, Seilbahnen, Hotels) stehen oft lange Zeit still. Bisher mussten sie trotzdem eine Pauschale für den Ökostrom in dieser Zeit leisten. Das wird sich, so die zuständige Ministerin Köstinger, mit dem EAG ändern.

Für die Monate, in denen Saisonbetriebe geschlossen haben, sollen sie von 80% der Ökostrompauschale befreit werden. Für Saisonbetriebe, die zum Beispiel eine elektrifizierte Feldberegnung haben, gilt außerhalb der Saison auch eine 80%ige Befreiung der Ökostrompauschale. “Viele Betriebe werden dadurch spürbar und vor allem nachhaltig entlastet”, erklärte Köstinger.

Positives Echo bei Experten und Branchenvertretern

Der Gesetzesentwurf wird auch von Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger begrüßt. “Wir hoffen nun auf eine zügige Behandlung des Gesetzesvorhabens im Parlament, damit so bald wie möglich zahlreiche Arbeitsplätze bei allen erneuerbaren Energien entstehen. Zu allfällig noch notwendigen Detailverhandlungen zu einzelnen Gesetzesstellen werden wir uns jedenfalls konstruktiv einbringen”, so Moosbrugger, dem es ein Anliegen ist, “dass nicht nur neue Projekte entwickelt werden, sondern vor allem auch die bereits bestehenden voll funktionsfähigen Holzkraftwerke und Biogasanlagen optimal weiterbetrieben werden können.”

Auch Felix Montecuccoli, der Präsident der Land &Forst Betriebe Österreich, zeigt sich erfreut: “Die Nachfolgeregelungen für Biomasseanlagen geben endlich die so wertvolle Planungssicherheit sowie Ausbaumöglichkeiten und sichern regionale Wertschöpfung und wertvolle Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Zudem ist es eine gute Gelegenheit für die vom Klimawandel betroffenen heimischen Waldbesitzer, anders nicht verwertbare Holzsortimente und Schadholz einer energetischen Nutzung zuzuführen”.

Niederösterreichs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf meint dazu, das EAG bringe alleine für Niederösterreich einen Investitionsschub von 550 Mio. Euro und damit sauberen Strom für 425.000 Haushalte. Zehn Jahre nach dem Reaktorunglück von Fukushima sei dieses Bekenntnis zur erneuerbaren Energie ein sehr erfreuliches Zeichen Dem schließt sich Hans Mayrhofer, der Generalsekretär des Ökosozialen Forum, an. “Das EAG zeugt vom gemeinsamen Willen für eine erneuerbare Energiezukunft und für eine Klimaneutralität bis 2040. Es ist damit ein starkes Bekenntnis zur ökosozialen Idee”, so Mayrhofer. 

Für Christoph Wagner, Präsident vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) ist das EAG eine “längst überfällige Weichenstellung”. Für eine Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich. Wagner ist überzeugt: “Mit vereinten Kräften kann im österreichischen Parlament nun ein wesentlicher Pfeiler für eine nachhaltige Energieversorgung mit 100% Strom aus erneuerbaren Quellen auf den Boden gebracht werden”. Für den beginnenden parlamentarischen Prozess erwartet er “konstruktive Diskussionen und auch Tempo”. Die Energiewende könne in den nächsten zehn Jahren Investitionen von rund 45 Mrd. Euro in die heimische Wirtschaft bringen und weit über 100.000 Arbeitsplätze schaffen. Der gesetzliche Rahmen für diese Chance sei daher bald festzumachen, stellt der EEÖ-Präsident fest. 

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AUTORAIZ/red.V.S.
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