Begrünung
Üppige Begrünungsbestände werden im Herbst häufig bearbeitet. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Üppige Begrünungsbestände erfüllen einen wertvollen Beitrag zum Erhalt und Ausbau des Bodenlebens und schützen vor Erosion. Bei frühen Anbauterminen und guter Nährstoffversorgung der Böden etablieren sich sowohl Mischungen als auch Reinsaaten gut, so auch heuer. Viele Landwirte führen bei mastigen Beständen im Herbst noch eine Massenreduktion durch.

Eine Frage der Technik
Das Mittel der Wahl stellt beim Einkürzen der Zwischenfrüchte für viele Bauern der Mulcher dar. Dies ist insofern problematisch, wenn zu tief gemulcht wird. Dann kann die Begrünung über den Winter ihre Hauptaufgabe – Bodenschutz durch Bedeckung – nämlich nicht oder nur unzureichend erfüllen. Je nach Bodenzustand wird auch die Nachlaufwalze zur Tiefenführung zum Problem. Im schlimmsten Fall sorgt sie für Schmierschichten in der Krume. Allgemein ist das anfallende, feine Mulchmaterial am Ende der Vegetationsperiode kritisch zu sehen. Der verbleibende Pflanzenbestand leidet nämlich unter der dicken Auflage. Das hat auch Auswirkungen auf den von ihm durchwurzelten Oberboden. Weiters tritt beim feinen Zerkleinern auch viel Pflanzensaft und damit auch Stickstoff aus. Dieser kann im Herbst nicht mehr ausreichend gebunden werden und geht für die Hauptkultur verloren. Nicht zuletzt ist auch der hohe Treibstoffbedarf beim Mulchen ein Grund, der gegen einen Einsatz in Begrünungen spricht.

Andere Möglichkeiten, um üppige Bestände zu kürzen, stellen Mähwerk und Kreiselzettwender dar. Wie beim Mulcher ist auch bei diesen Geräten auf eine ausreichende Bearbeitungshöhe zu achten, um den Bestand nicht vollständig zu zerstören. Vor allem Kreiselzettwender werden aufgrund der großen Arbeitsbreite von Bauern gerne zur Massenreduktion der Zwischenfrüchte eingesetzt. Aus pflanzenbaulicher Sicht sprechen vor allem die größeren Pflanzenreste und flächige Verteilung für den Einsatz.

Abhängig von Standort und Fruchtfolge
Praktiker begründen die Bearbeitung im Herbst unter anderem mit der zunehmend milderen Winterwitterung. Tatsächlich häufen sich Beobachtungen von nicht vollständig abgefrosteten Zwischenfruchtbeständen. Durchwuchs von Ölrettich, Senf und Buchweizen können in der Sommerkultur zum Problem werden. Auch das Bearbeitungsverfahren beim Frühjahrsanbau wird als Grund genannt. Wer nicht über geeignete Technik zur Mulch- oder Direktsaat verfügt, hat oft mit den Pflanzenrückständen zu kämpfen. Insbesondere bei anspruchsvollen Folgekulturen wie Zuckerrübe oder Sojabohne führen Landwirte gerne eine Massenverringerung der Zwischenfrüchte durch. Angebracht kann die Bearbeitung auch sein, wenn die Folgefrucht einen frühen Nährstoffbedarf aufweist, wie dies beispielsweise bei Durumweizen oder Hafer der Fall ist.

Befinden sich Schläge in exponierter Lage, verhindert ein grobes Einkürzen auch das Verwehen der Blattmasse und in einem geringen Ausmaß auch gasförmige Stickstoff-Verluste. Mischbestände laufen aber auch ohne Bearbeitung wenig Gefahr „auszugasen“. Lediglich Senf in Reinsaat zeigt hohe Emissionsraten, wie Studien belegen. Weitere Pro-Argumente sind die Unterbindung der Samenreife bei Problemunkräutern und Mischungspartnern sowie die Schädigung der Verunkrautung an sich. Nicht zu empfehlen ist ein künstlich verspäteter Anbautermin, um bewusst „schwächelnde“ Begrünungen zu erhalten. Dann bleiben nämlich auch die positiven Effekte der Zwischenfrüchte, wie zum Beispiel die gute Durchwurzelung, aus.

Aus biologischer Sicht gibt es ebenso Gründe, die für eine Bearbeitung der Begrünung sprechen. Zwischenfrüchte können bis Ende November noch in Vollblüte stehen. Das ist von Natur aus nicht vorgesehen und bringt Insekten, allen voran die Honigbiene, in Bedrängnis. Diese wollen das reichhaltige Pollenangebot nutzen und verlängern in weiterer Folge ihre Bruttätigkeit, trotz geringerer Außentemperaturen. Ein zu großes Blütenangebot ist im Spätherbst demnach zu vermeiden. Um Insekten nicht durch die eigentliche Einkürzung zu schädigen, sollte stets außerhalb der Flugzeiten in den Bestand gefahren werden.

Förderauflagen beachten
Das Einkürzen der Begrünungen wird von der Agrarmarkt Austria (AMA) nicht als Bearbeitung, sondern als Pflegemaßnahme gewertet und ist mit Ausnahme von Variante 1, welche einem Befahrungsverbot unterliegt, im auslaufenden Umweltprogramm ÖPUL bereits vor dem ersten Umbruchtermin zulässig. Wesentlich ist jedoch, dass die Zwischenfrucht den Boden auch nach der Maßnahme flächig bedeckt und erhalten bleibt. In der kommenden Förderperiode dürfen Zwischenfrüchte ab 31.10 „genutzt“ also beweidet, gemäht und eben auch eingekürzt werden.

Es kommt auf die Mischung an
Eine Massenreduktion von Zwischenfrüchten kann im Einzelfall – bei Mischungen mit hohem Senf-, Ölrettich- oder Buchweizenanteil – sinnvoll sein, sollte jedoch keinesfalls zur Standardmaßnahme werden. Wer sich dafür entscheidet, muss auf eine ausreichende Bearbeitungshöhe (Kniehöhe) achten. Bei korrekter Bearbeitung können Mischungspartner wie Phacelia, Klee und Rettich nach der Massereduktion von Senf und Co. wieder eine geschlossene Gründeckung bilden und Verunkrautung verhindern.

- Bildquellen -

  • : agrarfoto.com
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AUTORClemens Wieltsch
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