Der Schutz für g.U. und g.g.A. Produkte - etwa Tiroler oder Gailtaler Speck - soll ausgeweitet werden.

Auf Basis des Verordnungsentwurfs der Kommission von März vergangenen Jahres, wird nun der Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit geografischen Angaben und jener von Namen traditioneller Speisen novelliert. Ab Februar 2024 soll auf Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) sowie auf Produkten mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) verpflichtend der Name des Erzeugers ausgelobt werden. Ein wesentlicher Eckpfeiler der neuen Verordnung ist der Schutz der Bezeichnungen im Internet. So sind Mitgliedsstaaten ab Inkrafttreten verpflichtet, Domain-Namen die eine geschützte Bezeichnung beinhalten, in ihrem Wirkungsbereich zu sperren.

Vereinheitlichte Zulassung

Auch die Eintragung von Angaben und Ursprungsbezeichnungen will man künftig erleichtern. Derzeit sind für Lebensmittel, Wein und Spirituosen unterschiedliche Vorschriften in Gebrauch. Diese sollen in einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen und ein gestrafftes Zulassungsverfahren zusammengeführt werden. Die Brüsseler Behörden erwarten sich davon ein verstärktes Interesse an den Herkunftsbezeichnungen. Nun bedarf es noch der formellen Zustimmung der Agrarminister-Konferenz. Die endgültige Abstimmung im Plenum des Parlaments wird für Jänner 2024 erwartet. Die Umsetzung auf nationaler Ebene obliegt auch in Zukunft den Mitgliedsstaaten. Derzeit sind in der Union 3.552 Bezeichnungen unter Schutz gestellt, davon über 1.600 Weine, fast ebenso viele Lebensmittel und gut 260 Spirituosen.

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  • Speckverkauf: agrarfoto.com
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AUTORRed. CW
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