“Wiener Gemischter Satz” wird besonders geschützt

Der “Wiener Gemischte Satz” wird eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Die Weißweinsorte wurde von der EU-Kommission auf die entsprechende Liste der 1.644 bereits geschützten Weine gesetzt. Die Brüsseler Behörde begründet die Entscheidung unter anderem mit der ganz speziellen Anbauart des Wiener Weines: Im Gegensatz zur herkömmlichen Cuvée werden in Wien, anders als in Österreich üblich, die Trauben nicht nach Rebsorten gepflanzt, sondern mehrere Rebsorten werden in einem einzigen Weinberg angebaut und gleichzeitig geerntet, gekeltert und vergoren, was diese Methode der Weinherstellung einzigartig macht. Dabei besteht der Wiener Gemischte Satz, immer ein Weißwein, aus bis zu 20 unterschiedlichen Rebsorten. Am häufigsten werden dafür Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Gewürztraminer und Muskateller verwendet. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50 Prozent sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest zehn Prozent umfassen. Ab dem Jahrgang 2013 erhielt der Wein auch die Qualitätsauszeichnung „Districtus Austriae Controllatus“ (DAC).

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  • Weinberg: OeWM Lois Lammerhuber
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AUTORRed. BW
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