Gewidmete Studienplätze in der Veterinärmedizin

Um dem drohenden Tierärztemangel in Westösterreich entgegenzuwirken, beschließt die Tiroler Landesregierung in Kooperation mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien Ausbildungsverträge mit angehenden Veterinärmedizinstudenten.

Im Anschluss an den Medientermin besuchten die politischen Vertreter gemeinsam mit den zwei Veterinärmedizinstudentinnen Viktoria (links) und Magdalena (rechts) den Rinderstall.

Der Mangel an Tierärztinnen und Tierärzten sowie die anstehenden Pensionierungen in der Veterinärmedizin bereiten der Politik schon länger Sorgen. Tirol hat auf Initiative von Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler in der Vergangenheit bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die tierärztliche Versorgung sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Bund kann Tirol in Zukunft auch Stipendien für Veterinärmedizin-Studierende anbieten. 

Novelle soll amtstierärztliche
Versorgung sichern

Die Bundesminister Norbert Totschnig und Martin Polaschek sind für die österreichweite Präsentation extra nach Tirol gekommen und haben gemeinsam mit Landeshauptmann Anton Mattle und Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler die dafür notwendige Novelle des Universitätsgesetzes vorgestellt. „Künftig werden in Tirol Ausbildungsverträge für angehende Studierende der Veterinärmedizin möglich sein. Die Basis dafür bildet ein neues Universitätsgesetz, das gewidmete Studienplätze vorsieht. Damit wollen wir die amtstierärztliche Versorgung weiterhin sicherstellen. In Tirol gibt es solche Stipendien bereits für die Humanmedizin. Dabei verpflichten sich Studierende, eine bestimmte Zeitspanne im öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten. Während des Studiums gibt es dafür eine Ausbildungsvergütung. Auf Basis dieser Novelle wird Tirol ein solches Stipendium auch in der Veterinärmedizin einführen“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle.

„Nicht nur Tirol, auch andere Bundesländer sind mit einem steigenden Fachkräftebedarf auch im Bereich der amtstierärztlichen Versorgung konfrontiert. Mit dieser Maßnahme wollen wir als Bundesregierung einen Beitrag zur Sicherung der amtstierärztlichen Versorgung und vor allem zur Sicherung unserer hohen Standards in der Lebensmittelproduktion leisten“, so Landwirtschaftsminister Nobert Totschnig. Österreich zeichne sich durch eine hervorragende Tiergesundheit, die wiederum die Voraussetzung für beste Lebensmittel ist, aus.Angehende Studierende werden den grundsätzlich geltenden Anforderungen im Zuge des Aufnahmeverfahren unterliegen. „Die Gestaltung des Aufnahmeverfahrens für die gewidmeten Studienplätze liegt im Verantwortungsbereich der Veterinärmedizinischen Universität Wien.“ Während des Veterinärmedizinstudiums sollen diese Studierenden künftig eine Ausbildungsentschädigung in der Höhe von 1.000 Euro monatlich erhalten, wobei sie sich dazu verpflichten nach Abschluss der Ausbildung mindestens fünf Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein.

Initiativen für die flächendeckende
tierärztliche Betreuung

„Wir bereiten uns auf vielen Ebenen auf den Generationenwechsel in der Tierärzteschaft und auf die Herausforderungen der Zukunft vor. Die Ausbildungsverträge sind ein weiterer wichtiger Baustein in den umfangreichen Bemühungen des Landes Tirol“, erklärt Josef Geisler. Die Tiroler Landesregierung hat 2022 einen Grundsatzbeschluss zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung in Tirol gefasst und ein Übereinkommen mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien geschlossen. 

Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehört die Etablierung des Vertiefungsmoduls „Der Wiederkäuer im Alpenraum“, das seit März 2023 regulär im Lehrplan zu finden ist und pro Jahr 20 Studierende nach Tirol bringt. Ebenso wurde die Summer School VetINNSights für studieninteressierte Jugendliche gegründet. Heuer findet die Schnupperwoche zum dritten Mal statt, Restplätze sind noch verfügbar (mehr dazu unter www.tirol.gv.at). „Außerdem bietet das Land Tirol seit vergangenem Jahr Praktikumsplätze im öffentlichen Veterinärwesen an“, führt Geisler aus.

Heuer wurden erstmals 300.000 Euro im Landesbudget zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung festgelegt. Diese Landesmittel sollen vor allem in Gebieten, in denen die veterinärmedizinische Grundversorgung gefährdet ist, eingesetzt werden.

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AUTORred. HP
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