Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann nun beantragt werden.

Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann nun online Wohn- und Heizkostenzuschuss – Land Niederösterreich (noe.gv.at) beziehungsweise mittels Antragsformulars bis zum 30. Juni beantragt werden.

Gestiegene Heizkosten

Egal ob Heizöl, Gas, Pellets oder Brennholz. Die Kosten für die Heizung ist für viele Niederösterreicher gestiegen. Der Bezieherkreis des NÖ Heizkostenzuschuss wurde nun deutlich erweitert.

Haushaltseinkommen entscheidet über Förderwürdigkeit

Die Gewährung der Förderung ist vom Haushaltseinkommen abhängig. Konkret können alle Ein-Personen-Haushalte mit einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro und alle Mehr-Personen-Haushalte mit einem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro einen Antrag stellen.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Menschen, die in einem Haushalt leben: Ein Ein-Personen-Haushalt wird mit 150 Euro pro Jahr unterstützt, für einen Mehr-Personen-Haushalt gilt 150 Euro für die erste Person, jede weitere Person in demselben Haushalt erhält noch einmal 50 Euro. Ein 4-Personen-Haushalt erhält also beispielsweise eine Einmalzahlung von 300 Euro.

Details für bäuerliche Familien

Für die Gewährung des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses sind die Einkünfte aller in einem Haushalt lebenden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (beispielsweise Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragene Partner, Kinder, Enkelkinder, Großeltern, alle sonstigen Mitbewohner), zusammenzurechnen.

Aufgrund der automatisierten Förderabwicklung erfolgt ein Abgleich mit dem Zentralen Melderegister (ZMR). Ob ein eigener Haushalt vorliegt oder nicht, wird daher ausschließlich über den Stand des Melderegisters beurteilt. Nur wenn eine eigene Hausnummer hinterlegt ist, handelt es sich auch um einen eigenen Haushalt (Ausgedinge etc.). Gibt es keine separate Hausnummer, liegt auch nur ein Haushalt vor.

Sollten mehr als 6 Personen im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, ist das unten angefügte Beiblatt zusätzlich auszufüllen.

Einkommensberechnung Vollpauschalierung:

Ermittlung des landwirtschaftlichen Einkommens für vollpauschalierte Betriebe: 42% des betrieblichen Einheitswertes (womit alle Einkünfte des landwirtschaftlichen Betriebs berücksichtigt sind!). Dieser Prozentsatz (42%) ist laut Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) als steuerliches Einkommen festgelegt.

Bei allen anderen landwirtschaftlichen Einkommensberechnungsarten

ist der Einkommensteuerbescheid zu verwenden. Alle weiteren Einkommen von Familienmitgliedern im Haushalt sind gemäß Einkommenssteuerbescheid (Pensionen, unselbständige oder selbständige Tätigkeit etc.) hinzuzurechnen.

Auch Antrag per Post möglich
Über die Hotline 02742/9005-15970 beim Land Niederösterreich kann auch die Zusendung eines Antragsformulars bestellt werden.

Online-Antrag: noe.gv.at

Beiblatt zur Erfassung weiterer Haushaltsmitglieder

- Bildquellen -

  • Heizkostenzuschuss: AdobeStock
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AUTOREva Riegler/Red. DL
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