Diesjähriger EAG-Fördercall: Start am 15. April um 17 Uhr

Beim ersten Fördercall für PV-Anlagen und Stromspeicher im Jahr 2023 ging es hoch her. Der Andrang war enorm. Das dürfte heuer wohl ähnlich sein.

PV-Förderung: Anträge sind immer vor Kauf einer Anlage zu stellen.

An besagtem Donnerstag im März vergangenen Jahres wurden bei der Ökostrom AG (OeMAG) als Abwicklungsstelle binnen fünf Minuten nach dem Startschuss um 17 Uhr fast 58.200 Tickets gelöst. Nach einer Stunde waren dem Vernehmen nach bereits 100.000 Tickets ausgestellt. Heuer startet der erste Fördercall am 15. April, wieder pünktlich um fünf Uhr nachmittags.

Vor der Förderantragstellung muss eine Netzprüfung durch den Elektriker erfolgen und durch den Netzbetreiber ein Einspeisezählpunkt vergeben werden, erläutert Photovoltaik-Experte Robert Gaubinger. Der Energieberater in der LK Oberösterreich weiß: „Photovoltaikanlagen rechnen sich in der Regel in weniger als zehn Jahren, sind also sehr wirtschaftlich.“

Wie berichtet, wären Landwirte mit den neuen Förderregeln für Photovoltaikanlagen gegenüber gewerblichen Antragstellern 2024 schlechter gestellt gewesen. Der Bauernbund hat reagiert. Bekanntlich können Betreiber von PV-Anlagen bis 35kWp statt der EAG-Förderung über die OeMAG den „Nullsteuersatz“ beim Ankauf von Anlagen mit oder ohne Stromspeicher unter bestimmten Bedingungen beantragen. Damit ist ein mehrwertsteuerfreier Einkauf möglich, wenn auch kein EAG-Investitionszuschuss mehr beantragbar ist.

Steuerfreier Ankauf 

Für wen gilt der Nullsteuersatz? Gaubinger: „Für all jene, die aus 2023 keinen gültigen EAG-Förderantrag haben und ab heuer bis 31. Dezember 2025 in eine PV-Anlage mit oder ohne Stromspeicher investieren oder eine solche in Betrieb nehmen. Die Anlage am Dach darf eine Leistung von 35 kWp nicht übersteigen oder auf oder in der Nähe von Wohngebäuden betrieben werden. Es kann damit praktisch ‚netto‘ investiert werden.“ Auf bmf.gv.at gibt es umfangreiche Informationen zum Steuersatz für Photovoltaikmodule. „Dieser Nullsteuersatz ersetzt für Private und umsatzsteuerpauschalierte Landwirte den EAG-Antrag. Der Nullsteuersatz ist verpflichtend anzuwenden, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen.“

EAG-Investförderung

Wer keinen Nullsteuersatz in Anspruch nehmen kann, kann ab 15. April, pünktlich um 17 Uhr, online einen EAG-Investitionsförderungsantrag stellen. Der erste Fördercall läuft bis 29. April, der zweite folgt Mitte Juni, der dritte Anfang Oktober. Im EAG werden PV-Anlagen ohne oder mit Stromspeicher gefördert. Speichernachrüstungen alleine oder Speichererweiterungen sind nicht förderfähig. Vorsteuerabzugsberechtigte Landwirte können (trotz verpflichtender Anwendung des Nullsteuersatzes) ebenfalls einen EAG-Investitionszuschuss beantragen. Möglich wurde dies durch einen Initiativantrag des Nationalratsabgeordneten Klaus Lindinger im Parlament – die BauernZeitung berichtete.

Marktprämie

Alternativ zur EAG-Investitionsförderung kann für PV-Anlagen ab 10 kWp um eine Marktprämie angesucht werden. Damit wird über 20 Jahre hinweg ein Mindeststromverkaufspreis garantiert. Die Höhe der maximalen Marktprämie ist 8,98 Cent/kWh. Anträge sind ab 14. April möglich. Die erste Gebotsfrist endet am 14. Mai. Eine vorherige Hinterlegung einer Kaution bei der OeMAG ist dafür nötig. 

Alternativ dazu können Landwirte mit LFBIS-Nummer auch einen Antrag bei der KPC im Programm „Energieautarke Bauernhöfe“ stellen. Gaubinger: „Besonders wichtig ist hier: Dieser Förderantrag ist trotz Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes möglich. Auch dies hat dank Lindinger die Politik kürzlich klären und klarstellen können. Es verbessert die Wirtschaftlichkeit von PV und Stromspeichern für Landwirte nochmals deutlich.“ Die Kammer empfiehlt den Landwirten nun in Photovoltaik mit Stromspeicher zu investieren. Gaubinger: „Die Netzkosten werden steigen. Ein erhöhter Eigenverbrauch aus einer PV-Anlage ist wichtig.“ Auch die Nachrüstung von Stromspeichern zur bestehenden PV-Anlage und Erweiterungen bestehender Speicher ohne PV-Erweiterung seien dabei förderbar, wenn auch nicht „nullsteuersatzfähig“, so der Experte. „Anträge sind immer vor dem Kauf einer Anlage einzubringen. Die Förderhöhe im EABH-Programm ist gleich dem EAG. Wer allerdings bis 14. April den Online-Antrag stellt, erhält bis 20 kWp noch die erhöhten Fördersätze 2023. Ab 15. April gelten die für 2024 gültigen, die etwas niedriger sind.“ Auch weitere energieeinsparende oder energieeffiziente Maßnahmen sind laut Gaubinger förderbar: „Hervorzuheben ist der Investitionszuschuss für die Erneuerung von mindestens 15 Jahre alten Biomasseheizungen mit einem Zuschuss bis zu 300 Euro je kW Kesselleistung. Und eine weitere Förderung für Stromspeichernachrüstungen für bestehende PV-Anlagen im Rahmen des Klimafonds, also der KPC, kommt demnächst, die auch für Landwirte und Privatpersonen offensteht, bei in etwa gleicher Förderhöhe von 200 Euro je kWh Stromspeicher.“

- Bildquellen -

  • Hof mit Dach und Wand PV: LK Oberösterreich
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AUTORRed. BW
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