Der Herbstantrag 2016 will wohlüberlegt sein

Mit dem Herbstantrag 2016 bietet sich die unerwartete Möglichkeit, in das Umweltprogramm Öpul mit neuen Maßnahmen einzusteigen. Wer beispielsweise für einzelne Maßnahmen Mindestkriterien nicht erreicht hat, kann mit dem bevorstehenden Herbs

Aufgrund der im Mai genehmigten Anpassungen im Programm Ländliche Entwicklung ist ein Neueinstieg in alle Maßnahmen des Öpul 2015 auch noch mit dem Herbstantrag 2016 möglich. Zusätzlich zur generellen Verlängerung des Öpul-Einstiegs wird auch die neue Maßnahme “Tierschutz-Stallhaltung” bei männlichen Rindern und Schweinen angeboten.Die Formulare für den Herbstantrag wird die AMA voraussichtlich ab 25. August bereitstellen bzw. über www.eama.at online zugänglich machen. Die Antragstellung kann dann wie gewohnt über die Landwirtschaftskammern oder auch online vorgenommen werden.

Antragstermine für Begrünung beachten

Beim Herbstantrag ist zu beachten, dass der letztmögliche Termin zur Beantragung der Maßnahme “Begrünung-Zwischenfrucht” auf den 17. Oktober fällt. Das heißt, bis spätestens zu diesem Termin ist die Neuteilnahme zu beantragen bzw. haben bestehende Teilnehmer die Begrünungsflächen bekannt zu geben. Bis spätestens 15. Dezember ist dann die Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen-System Immergrün” zu beantragen. Per 15. Dezember endet auch die Frist zur Neuanmeldung aller übrigen Maßnahmen. Es sind keine Nachfristen vorgesehen. Nach dem Herbstantrag 2016 ist die Neuteilnahme am Öpul 2015 bzw. an einzelnen Maßnahmen des Programms nicht mehr möglich. Bis zum Herbstantrag 2018 besteht allerdings noch die Möglichkeit, in sog. “höherwertige Maßnahmen” zu wechseln, z. B. von “Begrünung-Zwischenfrucht” auf “System Immergrün” oder von “UBB” auf “Biologische Wirtschaftsweise”. Beim Umstieg in höherwertige Maßnahmen per Herbstantrag 2016 ist zu beachten, dass die Auflagen der höherwertigen Maßnahme ab 1. Jänner 2017 einzuhalten sind und dass ab diesem Termin auch keine Rückkehr in die Ausgangsmaßnahme mehr möglich ist. Die einjährigen Maßnahmen “Tierschutz-Weide” und “Tierschutz-Stallhaltung” können letztmalig zum Herbstantrag 2019 beantragt werden. Der Verpflichtungszeitrum beträgt hier jeweils ein Jahr und endet somit letztmalig am 31. Dez. 2020. Zu diesem Termin endet auch der Verpflichtungszeitraum für alle übrigen Öpul-Maßnahmen, die schon vor dem Herbstantrag 2016 beantragt wurden. Demgegenüber bedeutet ein Neueinstieg in mehrjährige Öpul-Maßnahmen mit dem Herbstantrag 2016, dass der Verpflichtungszeitraum mit 1. Jänner 2017 beginnt und mit 31. Dezember 2021 (!) endet. Aufgrund dieser Vorgaben wird es Betriebe geben, in denen das Öpul 2015, je nach Maßnahmenbeantragung, zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausläuft. An der neuen Maßnahme “Tierschutz-Stallhaltung” sind Stier- und Schweinemastbetriebe teilnahmeberechtigt. Es sind mindestens drei GVE je Betrieb erforderlich. Es gelten höhere Platzerfordernisse als gesetzlich vorgeschrieben, Liegeflächen sind einzustreuen. Förderbar sind männliche Mastrinder über sechs Monaten (180 Euro/GVE) sowie Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht (65 Euro/GVE) bzw. Zucht- und Jungsauen ab 50 kg LG (80 Euro/GVE). H.M.

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