Große Unsicherheiten hatte es zuletzt sowohl unter Pferdebesitzern als auch Pferdeeinstellern in Bezug auf die Coronakrise gegeben. Eine Nachfrage der LK-NÖ beim zuständigen Sozialministerium soll nun für Klarheit sorgen.
Wohl der Pferde muss sichergestellt sein
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 ist für Einstellbetriebe von Pferden Folgendes zu beachten:
- Ist die Betreuung des eingestellten Pferdes durch den Stallbesitzer sichergestellt (Bewegung, Pflege, veterinärmedizinische Betreuung) und ist ebenso sichergestellt, dass bei Gefahr die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden (dürfen), so ist das Betreten des Betriebes durch den Pferdebesitzer (“Pferdebesuch”) verboten.
- Ist diese Betreuung durch Stallbesitzer nicht gewährleistet, so ist die Betreuung und Bewegung des eigenen Pferdes durch den Pferdebesitzer möglich.
- Für eine ausreichende Bewegungsmöglichkeit gemäß Tierschutzgesetz ist zu sorgen (freier Auslauf auf Koppel, Spazieren gehen, Longieren, Schrittmaschine, Reiten im Bereich der Anlage oder dergleichen). Das Gelände der Reitanlage darf dabei nicht verlassen werden. Ein Ausreiten im öffentlichen Raum ist daher nicht zulässig.
Die Vollziehung durch die zuständige Gesundheitsbehörde vor Ort kann im Einzelfall davon abweichen. In Zweifelsfällen empfehlen wir daher die Rücksprache mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Der Einstellbetrieb sollte jedenfalls einen Katalog mit Sicherheitsvorschriften erstellen, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. (ER)
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