Waldbrandgefahr im Tiroler Unterland: Achtung beim Entzünden von Feuern zu Ostern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen herrscht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr, insbesondere im Tiroler Unterland. Besonders betroffen sind die Bezirke Kufstein, Kitzbühel und Schwaz.

Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat daher eine Waldbrand-Verordnung erlassen:

  • Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald sind streng verboten.

  • Auch Zweckfeuer wie das Verbrennen von Astmaterial oder Rinde zur Borkenkäferbekämpfung sind untersagt.

  • Das Verbot gilt auch für Gebiete mit hoher Bodenvegetation oder ungünstigen Windverhältnissen.

Die Verordnung ist ab sofort gültig und bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Die Bezirke Kitzbühel und Schwaz beobachten die Lage und behalten sich weitere Maßnahmen vor.

Brauchtumsfeuer zu Ostern: Sicherheit geht vor

Auch wenn Osterfeuer eine schöne Tradition sind, gelten in diesem Jahr besondere Vorsichtsmaßnahmen. Die Behörden appellieren an alle, beim Entzünden von Brauchtumsfeuern höchste Sorgfalt walten zu lassen.

Das ist zu beachten:

  • Brauchtumsfeuer müssen spätestens zwei Wochen vor dem Abbrennen bei der Gemeinde gemeldet werden.

  • Es dürfen nur biogene Materialien wie Holz, Schilf, Grasschnitt oder Laub in trockenem Zustand verwendet werden.

  • Verboten sind Brandbeschleuniger wie Benzin sowie das Verbrennen von behandeltem Holz, Reifen, Kunststoff oder ähnlichen Materialien.

  • Bei Trockenheit, starkem Wind oder ohne Aufsicht darf kein Feuer entzündet werden.

  • Eine geeignete Aufsichtsperson muss bis zum vollständigen Erlöschen der Glutnester anwesend sein.

  • Löschmittel wie Feuerlöscher müssen bereitstehen.

„Waldbrände können sich bei Trockenheit rasch ausbreiten und fatale Folgen haben. Gerade bei Brauchtumsfeuern ist deshalb besondere Achtsamkeit gefragt“, warnen LH-Stv. Josef Geisler und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair.

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  • SONY DSC: agrarfoto.com
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AUTORRed. JS
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