Biber in Tirol: Zwischen Artenschutz und wirtschaftlichem Schaden

Die Rückkehr des Bibers ist ein ökologischer Erfolg – sorgt jedoch in Tirol zunehmend für Konflikte. Landwirte und Entwässerungsgenossenschaften berichten von erheblichen Schäden durch die streng geschützten Tiere. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht.

Untergrabungen von Bibern führen zu Schäden an Wegen entlang des Drau-Ufers. Bei Unfällen stelle sich die Haftungsfrage.

Bio-Obstbauer Bernhard Gassler aus Inzing musste in den letzten zweieinhalb Jahren den Verlust von rund 50 ertragreichen Obstbäumen hinnehmen – gefällt von Bibern. Der Schaden beläuft sich laut Gassler auf etwa 3.000 Euro, inklusive Nachpflanzung und Ausfall der Ernte für mehrere Jahre.

Zwar erhielt er einen Elektrozaun als Schutzmaßnahme, doch dieser erschwert die Arbeit erheblich. „Vor jedem Traktoreinsatz muss der Zaun händisch geöffnet und wieder geschlossen werden – rund 50 Mal pro Saison“, erklärt Gassler. Zudem sei die Wirkung nicht garantiert: Bei hohem Gras wurde der Strom abgeleitet, und prompt drang wieder ein Biber ein.

„Biber wird über Landwirtschaft gestellt“

Trotz seiner grundsätzlichen Zustimmung zur Artenvielfalt warnt Gassler:

„Viele reden nur über den Schutz des Bibers, ohne die Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu beachten. Die wirtschaftlichen Schäden bleiben bei uns hängen.“

Drautal: Schäden an Infrastruktur und Haftungsfragen

Auch im Bezirk Lienz hat die Drautalentwässerungsgenossenschaft Görtschach-Gödnach-Lengberg-Nikolsdorf mit Problemen zu kämpfen:

  • Biber graben Fluchttunnel, die Wege und Entwässerungssysteme unterhöhlen

  • Es kommt zu gefährlichen Löchern im Boden – ein Unfallrisiko mit ungeklärter Haftung

„Die Population nimmt Überhand“, berichtet Obmann Georg Rainer. Jäger hätten auf nur zwei Kilometern entlang der Drau etwa 30 Biber gezählt. Sein Stellvertreter Johannes Kuenz ergänzt:

„Wir können nicht auf jedem Quadratmeter den Umweltschutz an erste Stelle setzen. Auch Lebensmittelproduktion, Hochwasserschutz und Sicherheit müssen berücksichtigt werden.“

Quelle: LK Tirol
Knapp 50 Obstbäume wurden in Inzing von Bibern gefällt und beschädigt.
Eine Entschädigung erhielt der betroffene Bauer nicht.

Quelle: LK Tirol Quelle: LK Tirol

Der Biber ist streng geschützt – doch die Regelungen variieren

In Tirol ist der Biber durch das Tiroler Naturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) geschützt. Eingriffe wie Fang, Tötung oder Störung sind verboten. In anderen Bundesländern gibt es bereits spezifischere Regelungen:

  • Kärnten erlaubt zwischen September und März die gezielte Entnahme von bis zu 148 Bibern jährlich.

  • Salzburg arbeitet an einer Jagdverordnung, um bei Problemen schneller eingreifen zu können. In Einzelfällen wurden Tiere nach Portugal umgesiedelt.

Forderung nach einheitlichem Bibermanagement

Betroffene Landwirte und Genossenschaften fordern:

  • Entschädigungen für Schäden

  • Vergrämungen oder Umsiedelungen

  • Entnahmen im Härtefall

Bislang fehlt es jedoch an einem einheitlichen, praktikablen Bibermanagement – vor allem in Tirol.

Artenschutz braucht Ausgleich

Der Biber ist ein wertvoller Teil des Ökosystems. Doch ohne sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen und realistische Regelungen droht der Artenschutz zum Konflikt mit der Landwirtschaft zu werden. Die Forderung der Betroffenen ist klar: Schutz ja – aber nicht um jeden Preis.

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AUTORHannah Pixner
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