Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp sollen ab Anfang 2024 von der Umsatzsteuer ausgenommen werden.

Mit dem von der Bundesregierung am 17. Oktober 2023 präsentierten Konjunkturpaket wird unter anderem die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen für eine Dauer von zwei Jahren gestrichen. In Deutschland wurde das Modell des Nullsteuersatzes für den Kauf und die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern mit Jahresbeginn 2023 umgesetzt. Diesem Beispiel folgt ein Jahr später nun auch Österreich. Das Modell habe sich laut den Vertretern der Bundesregierung als unbürokratisch herausgestellt und beschleunige den Ausbau der PV-Anlagen im Land.

Angesichts der derzeitigen leichten Rezession legt die Bundesregierung mit rund sechs Mrd. Euro nach. Drei Mrd. Euro stehen demnach für erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung, weitere drei Mrd. Euro gibt es als Energiekostenzuschuss für die Wirtschaft. Damit wolle man die Energiewende weiter beschleunigen und gleichzeitig die Wirtschaft stärken, wie Wirtschaftsminister Martin Kocher verkündete.

Bauernbund-Präsident Georg Strasser dazu: „Der Ausbau erneuerbarer Energien darf nicht aufgrund bürokratischer Hürden ins Stocken geraten. Die Bundesregierung greift jetzt zielgerichtet ein, um den Umstieg auf nachhaltig erzeugten Strom zu erleichtern, indem die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für die Dauer von zwei Jahren abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, um die unabhängige Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu steigern – das schafft einen Mehrwert für den gesamten ländlichen Raum.“

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  • Photovoltaik: bilanol_Stock.adobe.com
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AUTORMartina Kiefer
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