Erster Wolf in Tirol nach Abschussverordnung erlegt

Im Virgental in Osttirol wurde nach Maßnahmenverordnung des Landes Tirol ein Wolf erlegt, wie Sonntag vergangener Woche bekannt wurde. „Ein erster Schritt“, freut sich LHStv. Josef Geisler.

Die Wolfsentnahme im Virgental in Osttirol ist der erste Abschuss nach der neuen Verordnungsmöglichkeit, die das Land Tirol mit April 2023 geschaffen hatte. 

Nach bestätigten Rissereignissen im Gemeindegebiet von Prägraten war die bisher fünfte Abschussgenehmigung seit 31. Mai 2023 in Kraft. Mit erfolgtem Abschuss trat die Verordnung mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Die Jägerschaft wurde informiert, das erlegte Tier in weiterer Folge zur Untersuchung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Innsbruck gebracht.

Dank an die Jägerschaft, Zusammenhalt bewiesen

„Dieser erste Abschuss ist ein wichtiges Signal“, bedankt sich Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler bei der Jägerschaft für die intensiven Bemühungen und bittet auch weiterhin um deren Mithilfe. „Die Jagd hat sich als verlässlicher und engagierter Partner der Landwirtschaft bewiesen.“ Durch die Priorisierung der Wolfsjagd sei ein Zeichen gesetzt worden, dass die Land- und Almwirtschaft mit dem Problem Großraubtier nicht alleine dastehe: „Unser vordringliches Ziel ist der Schutz unserer Almwirtschaft. Diese ist nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die Artenvielfalt, den Schutz vor Naturgefahren und den Tourismus von großer Bedeutung.“

Lösung auf Landesebene reicht nicht aus

In Tirol sind weiterhin sechs Abschussgenehmigungen für je einen Wolf aufrecht, vier davon in Osttirol. Dort wurden im heurigen Jahr laut Angaben des Landes Tirol bereits rund 90 Weidetiere bei Wolfsangriffen getötet, weitere 150 werden vermisst.

„Auch wenn wir durch die Jagdnovelle eine legale Möglichkeit der Wolfsentnahme auf Landesebene geschaffen haben, war dies nur ein erster Schritt. Wölfe können nun leichter entnommen werden und wir nutzen in Tirol alle rechtlichen Möglichkeiten für die Entnahme von Problemtieren. Doch mehr gibt die europäische FFH-Richtlinie für ein Handeln auf Landesebene nicht her, wir haben unser Maximum an Handlungsspielraum erreicht – manche meinen sogar, wir haben es überschritten. Deshalb braucht es ein Umdenken in der europäischen Union und eine Senkung des Schutzstatus.

Nur durch diesen Schritt können wir uns auch einem weiteren Problem widmen: Großraubtieren wie Bären und Goldschakalen, die nach EU-Sicht keinen guten Erhaltungszustand aufweisen. Es braucht ein jagdliches Management von Großraubtieren, wie wir es von anderen Wildarten kennen. Von einer gefährdeten Wildart, die an ihrer Ausbreitung nicht gehindert werden darf, kann nicht mehr die Rede sein. Und beim Bären muss die breite Bevölkerung sich eingestehen, dass er in Tirol dauerhaft keinen Platz hat. Hier braucht es für den Alpenraum Ausnahmeregelungen.“

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AUTORRed. HP
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