Eine von 56 nun ausgewiesenen Rieden: die „Seewiese“ hoch über der Klagenfurter Ostbucht.

Immerhin 85 Winzerhöfe befassen sich hierzulande auf einer Rebfläche von gut 125 Hektar mit dem Weinbau. Damit stellt Kärnten in der Weinbauregion „Bergland“ (die im Wesentlichen die westlichen Bundesländer Österreichs umfasst) den Löwenanteil der Weinproduktion. Bei der Vermarktung mussten hiesige Winzer bisher allerdings auf das Ausweisen ihrer Lagen auf der Flasche verzichten, ganz im Gegensatz zu ihren Berufskollegen im Osten der Nation. Ein Wettbewerbsnachteil, den der Kärntner Weinbauverband so nicht stehen lassen wollte. „Wir sahen uns als Verband gefordert, für unsere 170 Mitglieder zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen“, erklärt dessen Obmann Horst Wild, selbst Winzer im Nebenerwerb.

56 Rieden erfasst

Auf Initiative des Verbandes wurde in der Landeshauptstadt deshalb unter Federführung von Agrarlandesrat Martin Gruber eine Riedenverordnung erarbeitet, welche nun erstmalig 56 Rieden in den Bezirken von Villach ostwärts ausweist. Als Riede ist dabei eine klar abgegrenzte und definierte Weinbaufläche zu verstehen, die sich aufgrund ihrer Lage und Bodenbeschaffenheit zum Hervorbringen gleichwertigerWeine eignet, erläutert man beim Land Kärnten. „Mit der Verordnung setzen wir den nächsten Schritt in Richtung Professionalisierung unseres Weinbaus“, ist Gruber überzeugt. Auch Weinbau-Obmann Wild zeigt sich erfreut: „Die Rieden bringen mit einem Schlag mehr Wiedererkennungswert und damit einen Qualitätsschub für Kärntner Weine.“ Gruber zufolge sei die Riedenverordnung „dem Herkunftsschutz, aber auch der Vermarktung“ dienlich.

Klingende Namen am Etikett

So dürfen ab sofort Weine aus den genannten Weingärten auf ihren Etiketten mit klingenden Namen wie „Sunnseitn“, „Taurisker“, „Seeleitn“ oder „Sternberg“ beworben werden. Gefragt nach der Herkunft der Namen erklärt Horst Wild: „Alle Namen haben historischen Bezug zur jeweiligen Fläche. Es handelt sich um Flurnamen oder historische Bezeichnungen der Gegend.“ Vorerst sei allerdings nur ein Bruchteil der Rebflächen des Landes „je nach Schlaggröße und gepflanzter Sorte“ im Rechtstext verankert. „Wenn sich neue Lagen ergeben, kann die Verordnung natürlich wieder angepasst werden“, klärt der Verbandsobmann auf. Für Neueinsteiger ist man im Kärntner Weinbau frei nach dem Verbandsmotto „Do woxt wos“ also nach wie vor offen.

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  • Seewiese Klagenfurt: Weinbauverband Kärnten
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AUTORClemens Wieltsch
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