Seit mehr als einem Vierteljahrhundert sind BayWa und RWA über wechselseitige Beteiligungen in einer sogenannten „strategischen Allianz“ verbunden. Mit Ende März 2025 ist damit Schluss, wie die BayWa am Wochenende mitteilte. Man habe sich mit „wesentlichen Finanzierungspartnern und Großaktionären“ auf das Ende November präsentierte Transformationskonzept geeinigt, welches unter anderem den Verkauf mehrerer Auslandsbeteiligungen vorsieht. Den Anfang macht die Münchner Konzernspitze nun bei der Dachorganisation der österreichischen Lagerhäuser, der RWA.
RWA eGen als Käufer
Den bayrischen Minderheitsanteil in Höhe von 47,53 Prozent (plus eine Aktie) wird im ersten Quartal 2025, vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung, die RWA Handel und Vermögensverwaltung (RWA eGen) übernehmen. Diese hält bereits 49,99 Prozent der RWA-Aktien sowie 64 Prozent an der Raiffeisen Agrar Invest (RAIG).
BayWa-Angaben zufolge liegt die Stellungnahme der Sachverständigen zum Kaufpreis, die sogenannte „Fairness Opinion“ erst als Entwurf vor. Die Gutachter erachten darin den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 176 Millionen Euro als „angemessen“. 26 Millionen Euro dieser Summe sollen von BayWa zur teilweisen Rückzahlung eines Darlehens an die RWA verwendet werden.
RAIG bleibt an Bord
Über die RAIG bleibt von österreichischer Seite der Verbindung zum Münchner Traditionskonzern übrigens aufrecht, schließlich handelt es sich, neben der Bayerischen Raiffeisen Beteiligungs-AG, um den wichtigsten Großaktionär der BayWa. Beide Aktionäre haben sich laut BayWa außerdem dazu verpflichtet die für das kommende Jahr geplante Ausgabe neuer BayWa-Aktien abzusichern. Diese Maßnahme soll weitere 150 Millionen Euro in die Kassen des Handelskonzerns spülen.
„Stillhalten“ bis April
Breite Rückendeckung für die Sanierung bis 2027 scheint die BayWa-Führung von den rund 300 Finanzgläubigern zu erhalten. So wurde die Stundung der ausstehenden Kredite („Stillhalteabkommen“) erneut bis zum 30. April 2025 verlängert. Bis dahin sollen dann auch neue Finanzierungsverträge wirksam werden, „die dann die Neuordnung der Finanzierung bis zum Jahr 2027 regeln“, heißt es aus München.
- Bildquellen -
- RWA Zentrale: RWA