Weniger Stickstoff im Schweinefutter schont die Umwelt und zahlt sich aus

Der optionale Zuschlag für „Stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen“ steht im ÖPUL im kommenden Antragsjahr einem breiteren Teilnehmerkreis offen. Neben der Prämie von 54 Euro/ha sprechen auch weitere Vorteile für die Umsetzung der Maßnahme.

Schweinehalter, die an der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger“ teilnehmen, können ab 2025 optional auch die Maßnahme „Stark N-reduzierte Fütterung“ beantragen.

Effizient und kostensparend füttern und zugleich auch Luft und Wasser weniger zu belasten – diese Vorteile lassen sich durch eine Absenkung des Stickstoffgehalts in der Ration für Schweine aller Haltungskategorien erreichen. Im Umweltprogramm ÖPUL ist dafür im Rahmen der Maßnahme „Stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen“ ein Zuschlag von 54 Euro pro Hektar erzielbar.

Zwei Möglichkeiten der Teilnahme

Im kommenden Antragsjahr wird die Maßnahme ausgeweitet. Zur Beantragung des optionalen Zuschlags gibt es zwei Möglichkeiten:
• die Teilnahme an der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“, wobei hier mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2025 der optionale Zuschlag „Stark N-reduzierten Fütterung bei Schweinen“ auch für Flächen außerhalb der Gebietskulisse beantragt werden kann,
• die Teilnahme an der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“. Hier kann der optionale Zuschlag für die „Stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen“ bundesweit beantragt werden. Es ist dabei wahlweise die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle bzw. die Separierung am Betrieb angefallener Rindergülle oder die stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen durchzuführen, wobei auch beide Verfahren am Betrieb angewendet und gefördert werden können.

Mehrfachantrag noch bis 31. Dezember

Die Prämie von 54 Euro je Hektar Acker wird unabhängig von Maßnahme und Gebietskulisse ausbezahlt. Eine Anmeldung ist im Rahmen des Mehrfachantrages ab 1. November bis spätestens 31. Dezember 2024 möglich.
Angepasste Fütterungstechniken leisten einen wichtigen Beitrag zur
Reduktion von Ammoniakemissionen sowie zur Reduktion von Treibhausgasen aus der Nutztierhaltung. Laut Information des Umweltbundesamtes geht man in der Österreichischen Luftschadstoffinventur derzeit davon aus, dass rund 30 Prozent der in Österreich gehaltenen Schweine mit Universalfutter gefüttert werden, 45 Prozent mit stickstoffreduzierten Rationen und nur rund 25 Prozent mit stark stickstoffreduziertem Futter. Somit ist in der Schweinefütterung noch ein hohes Potenzial für eine Steigerung der Stickstoffeffizienz vorhanden.
Laut der HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist eine stickstoffreduzierte Fütterung in der Schweinehaltung vorteilhaft. Dies sei ein Ansatz „direkt am Tier“, was in weiterer Folge die N-Konzentration im anfallenden Wirtschaftsdünger und bei dessen Ausbringung reduziere. Reduzierte N-Mengen im Kreislauf sind vorteilhaft für die Umwelt und senken insgesamt den Bedarf an importierten Eiweißfuttermitteln. Allerdings verursache die stark stickstoffreduzierte Fütterung im Vergleich zu üblichen Verfahren Mehrkosten, was den vorgesehenen Zuschlag auch rechtfertige.
Der optionale Zuschlag kann unter folgenden Bedingungen an die Betriebe ausbezahlt werden:
• Im jeweiligen Teilnahmejahr muss im Jahresschnitt mindestens eine GVE Schweine je Hektar Ackerfläche gehalten werden.
• Es müssen alle am Betrieb gehaltenen Schweine mit stark stickstoffredu-zierten Rationen gefüttert werden, wobei die in der Tabelle angegebenen Rohproteingrenzen einzuhalten sind.
Zur Berechnung der Rohproteingehalte der Rationen sind die Ergebnisse von Futtermitteluntersuchungen zu verwenden. Alternativ dazu können für nicht untersuchte Futtermittel auch Standardwerte für Proteinge-halte aus der Fachliteratur herangezogen werden, bei Fertigfuttermischungen sind die Proteingehalte gemäß Angaben des Futtermittelherstellers zu verwenden.
Im Falle einer Kontrolle ist die stark N-reduzierte Fütterung über Rezepturen nachzuweisen, wobei der Rohproteingehalt je Kilogramm Futtermittel (88 % TM) ausgewiesen sein muss (z. B. Ausdruck Fütterungscomputer, Berechnung Futtermittelfirma oder Offizialberatung).
Im Fall einer Phasenfütterung muss es plausibel sein, dass diese technisch möglich ist und tatsächlich durchgeführt wird, etwa durch Beschriftung von Silos oder eine entsprechende Fütterungstechnik.

Phasenfütterung

Die Stickstoff (N)-reduzierte Fütterung lässt sich am besten mit einer Phasenfütterung umsetzen. Der Idealfall wäre eine Multiphasenfütterung. Dabei werden zwei Futtermischungen laufend verschnitten, wobei eine für den Gewichtsbereich 30 bis 40 kg ausgelegt ist und die zweite für den Gewichtsbereich über 100 kg. Mit entsprechender Aminosäurenergänzung sind die RP-Grenzwerte laut ÖPUL gut erfüllbar bzw. auch unterbietbar.
Ist keine Phasenfütterung verfügbar, dann ist die Teilnahme am Modul „Stark N-reduzierte Fütterung“ grundsätzlich möglich, es braucht aber ein stark mit Aminosäuren ausgestattetes Mineralfutter, was wiederum die Futterkosten verteuert.
In der Ferkelaufzucht ist die stark N-reduzierte Fütterung auch mit der herkömmlichen Zweiphasenfütterung gut umsetzbar (Absetzfutter plus Aufzuchtfutter von 12 bis 30 kg). Optimal wäre eine dreiphasige Fütterung, bei der man ab 20 kg Lebendgewicht den RP-Gehalt noch leicht absenken könnte.
Bei den Zuchtsauen wäre eine zusätzliche Aufteilung des Trächtigkeitsfutters in ein Futter für niedertragende Sauen
(bis zur 12. Trächtigkeitswoche) und eines für hochtragende Sauen möglich.

- Bildquellen -

  • 2442 W Guellefass Schleppschl: LK OÖ/Gaissberger
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AUTORDI Thomas Wallner, Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ
QuelleH.M.
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