Konkret soll ab 2025 keine Umsatzsteuer mehr anfallen, wenn Lebensmittel an karitative Einrichtungen gespendet werden. Diese wurde bisher fällig, wenn Ware an solche abgegeben wurde. Aus Sicht des Handelsverbandes fällt damit für seine Mitglieder ein „rechtlicher Graubereich“ weg. Derzeit müssen Lebensmittel vor der Weitergabe als verdorben deklariert werden, um die Vorsteuer anwenden zu können. Die Ware dürfe dann aber auch nicht mehr verkäuflich sein, was eine Weitergabe an Sozialeinrichtungen verunmöglicht habe.

Alexandra Gruber, Geschäftsführerin der Tafel Österreich, spricht von einem „ersten richtigen Meilenstein, um Lebensmittelspenden zu fördern, damit diese gerade in Zeiten der Teuerung so vielen Menschen wie möglich zugutekommen“. Die Organisation, die sich hierzulande der Vermittlung von kostenfreien Lebensmitteln an Bedürftige verschrieben hat, regt zudem an, auch ein genaues Warenspendenmonitoring im Gesetz zu verankern, um „die Mildtätigkeit der empfangenden Einrichtungen transparent sicherzustellen“. Erst im März sorgte das Umweltministerium mit einer Statistik für Aufsehen, wonach der Lebensmitteleinzelhandel im vierten Quartal 2023 lediglich 4.900 Tonnen Lebensmittel gespendet, aber die dreifache Menge im Müll entsorgt habe.

- Bildquellen -

  • Lebensmittelspenden: REDAKTION93 - STOCK.ADOBE.COM
- Werbung -
AUTORRed. CW
Vorheriger ArtikelMaienfelder Erklärung zur Absenkung des Wolfsschutzstatus ist wichtiger denn je
Nächster ArtikelEU-Agrarpolitik: Weniger Verbote, mehr Anreize