Das Pflanzenschutzmittel Glyphosat soll in der EU weiter eingesetzt werden dürfen. Die EU-Kommission empfiehlt auf Basis der EFSA-Bewertung eine Zulassung für weitere zehn Jahre. Die Mitgliedstaaten dürfen aber Produkte verbieten, die Glyphosat enthalten. In Österreich ist ein Teilverbot für sensible Bereiche bereits in Kraft.
Der Wirkstoff ist offiziell noch bis 15. Dezember 2023 EU-weit zugelassen. Am 20. September hat die EU-Kommission nach einer langen und intensiven Analyse- und Bewertungsphase nun grünes Licht für Glyphosat gegeben. Zu den Auswirkungen eines EU-weiten Totalverbotes für die Landwirtschaft wurden in den vergangenen Monaten auch Folgenabschätzungen präsentiert. Die nunmehrige Entscheidung beruht unter anderem auf dem Urteil der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welche eine Wiederzulassung in ihrer Bewertung unkritisch sah.
Der Einsatz in der EU solle aber nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden, so die Kommission. So seien etwa Maßnahmen zur Risikominimierung angedacht, welche den Abdrift von Glyphosat am Acker reduzieren sollen. Zudem dürfen in den Mitgliedstaaten Produkte verboten werden, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten.
In Österreich beispielsweise ist ein Teilverbot auf sensiblen Flächen etwa nahe Schulen und Kindergärten bereits in Kraft. In der Landwirtschaft darf Glyphosat aktuell ohne große Einschränkungen eingesetzt werden. Aus heutiger Sicht sogar länger, als von Agrar-Experten erwartet.
Die EU-Kommission will den Vorschlag zunächst mit den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss besprechen. Ob diese dem Vorschlag zustimmen, wird sich in den kommenden Monaten dieses Jahres zeigen.
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