Keine “kritischen Problembereiche” konnte die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei ihrer Neubewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt feststellen. Laut dieser Hauptaussage des heute im italienischen Parma veröffentlichten Untersuchungsergebnisses bleibt die Zulassungsverlängerung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels möglich.

Bis zur gültigen Erneuerung der Genehmigung sollen die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten allerdings nocht einigen Datenlücken klären, die die EFSA nocht nicht abschließend beantworten konnte.

Ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher

Als noch nicht abschließend geklärt erachtet die EFSA

  • die Bewertung der Verunreinigungen in Glyphosat,
  • die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und
  • die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.

Laut EFSA-Sachverständigen hängen die Risiken von Glyphosat für die Biodiversität von verschiedenen Faktoren ab. Bei 12 von 23 Verwendungen von Glyphosat könnte ein langfristiges Risiko für Säugetiere bestehen.

Bernhuber: “Die Kommission soll den positiven Befund ernst nehmen!”

Alexander Bernhuber, ÖVP-Umweltsprecher im Europaparlament, sagt dazu: “Wir begrüßen die positive Bewertung der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde. Diese positive Risikobewertung ist das Ergebnis der Arbeit von dutzenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in ihrer Analyse in den letzten 32 Monaten rund 2.400 Studien bewertet haben. Jetzt sind die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten am Zug, diese Schlussfolgerungen zur Risikobewertung ernst zu nehmen, um eine fundierte Entscheidung über eine erneute Zulassung zu treffen.”

Die aktuelle Zulassung läuft bis zum 15. Dezember 2023. Die Risikobewertung der Mitgliedstaaten und die anschließende Überprüfung durch die EFSA wurden im Rahmen des rechtlichen Prozesses zur Erneuerung der Zulassung in Europa durchgeführt. Ob es nun zu einer Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat kommt, müssen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten somit bis Jahresende entscheiden. Das Untersuchungsergebnis der EFSA ist dabei nicht bindend.

Glyphosat nicht krebserregend

Dem häufig gegen den Wirkstoff vorgebrachten Einwand, krebserregend zu sein, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bereits im Vorjahr widersprochen. Die Behörde teilte mit, dass Glyphosat nach wissenschaftlichen Kriterien nicht als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch einzustufen sei.

- Bildquellen -

  • 2327 W Glyphosat Mitte April: agrarfoto.com
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AUTORH.M.
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