EU reduziert Bürokratie für Landtechnik

Europaparlament und Rat haben sich auf EU-einheitliche Sicherheitsstandards für mobiles Arbeitsgerät geeinigt, mit dem nur gelegentlich öffentliche Straßen benutzt werden: Betroffen sind davon auch Traktoren und Erntemaschinen. Bislang waren die Standards rund um die Sicherheit auf Straßen wie beim Sichtfeld, der Beleuchtung oder der Lenkung national geregelt. Mit der Regulierung wird eine neue Registrierungskategorie U für mobiles Arbeitsgerät geschaffen. Die Vorgaben betreffen Maschinen mit bis zu drei Sitzen und einer Fahrgeschwindigkeit von mindestens sechs und maximal 40 km/h. Durch die gemeinsamen Regeln werde der bürokratische Aufwand für Maschinenhersteller reduziert, wovon auch deren Kunden profitieren würden, erklärte der Parlaments-Berichterstatter von der Europäischen Volkspartei (EVP). Teil der Einigung ist eine elfjährige Übergangszeit. Ein weiterer Teil der Einigung ist auch ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über fehlerhafte Bauteile. Verständigt hat man sich auf eine elfjährige Übergangszeit, währenddessen die Hersteller noch zwischen der europäischen Zertifizierung oder den jeweiligen nationalen Regelungen wählen können.

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  • Traktor: agrarfoto.com
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AUTORRed. BW
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