Durchstarten oder Abwarten, das ist für investitionswillige Schweinehalter bereits seit Längerem eine zentrale Frage. Nach wie vor mit Unsicherheit behaftet sind die gesetzlichen Regelungen zur Spaltenbodenproblematik. Für Schweinehalter, die ihre Zukunft mit besonders tierfreundlichen Haltungsformen sehen, gibt es seit Kurzem aber eine deutliche Verbesserung bei den Investitionszuschüssen.
Martin Raxendorfer, Fördersachbearbeiter beim Land Oberösterreich, erläuterte in der Vorwoche beim Landestag für Schweinehaltung die wesentlichen Eckpunkte.
In Summe gib es 13 Fördergegenstände
Generell sehen die Förderrichtlinien der LE 23-27 ein maximales Kostenkontingent von 400.000 Euro je Hauptbetrieb inkl. aller Betriebsstätten bzw. Betriebsstandorte vor. Dieses Kontingent steht in der laufenden Programmperiode für insgesamt 13 Fördergegenstände zur Verfügung. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Kosten. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus der Summe des Investitionszuschusses und des Barwertes des Zinsenzuschusses eines Agrarinvestitionskredits zu den förderbaren Nettokosten.
Kostenkontingent von bis zu 700.000 Euro
Durch die umfassenden Änderungen des GAP-Strategieplans der EU-Kommission wurde für den Schweinebereich eine deutliche Verbesserung im Bereich der Investitionsförderung erreicht. Mit nationalen Zusatzmitteln aus dem „Impulsprogramm 2024“ und dem „Tierwohlpakt“ stehen für besonders tierfreundliche Schweineställe nun höhere Förderungen bereit.
Seit 1. Jänner 2024 gibt es das nationale Impulsprogramm. Für Förderanträge, die ab diesem Datum eingereicht wurden, wurde die Kostenobergrenze um 100.000 auf maximal 500.000 Euro angehoben. Dies gilt für Investitionen in folgenden Bereichen:
• Besonders tierfreundlicher Stallbau (alle Sparten)
• Beregnung und Bewässerung
• Bodennahe Gülleausbringung und Gülleseparatoren
• Multiphasenfütterung Schweine.
Mit 1. August wurde auch der Pakt für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft 2024 wirksam. Dieser sieht für ab diesem Datum ein-gereichte Förderanträge ein zusätzliches Kostenkontingent je Betrieb von bis zu 200.000 Euro netto vor. Der Pakt zielt speziell auf Investitionen in besonders tierfreundliche Schweineställe (Zucht, Ferkel, Mast) ab.
Für Betriebe die in diesem Bereich investieren, beträgt das maximale Kostenkontingent bis 2027 somit 700.000 Euro.
Errichtet etwa ein Jungbauer einen Tierwohl-Schweinestall mit Nettokosten von 700.000 Euro, so kann er dafür einen Investitionszuschuss von 40 Prozent erhalten (siehe Tabelle) und in diesem Fall 280.000 Euro als Zuschuss. Damit hat er sein Kostenkontingent voll ausgeschöpft. Die Güllegrube, die rund 40.000 Euro kostet, ist jedoch nicht mehr förderbar.
Möglich ist der Pauschalzuschlag für die Abdeckung der Güllegrube von 70 Euro/Quadratmeter. Bei einer Grube mit 12 Meter Durchmesser bzw. 113 Quadratmeter Fläche macht dies 7.910 Euro aus. Der Gesamtzuschuss beträgt also 287.910 Euro.
Für die damit nicht abgedeckten Investitionskosten von 412.090 Euro kann der Junglandwirt einen Agrarinvestitionskredit in Höhe von 70 Prozent des Betrages erlangen. Die mögliche Kreditsumme beträg somit 288.000 Euro. Der Zinszuschuss hiefür beträgt 50 Prozent.
Unbedingt empfohlen wird, schon während der Bauplanung einer neuen Stallanlage eine Beratung durch die Experten der LK oder der Förderstellen in
Anspruch zu nehmen, vor allem zu den Vorgaben bei der Tierhaltung und zur
Ammoniakreduktion. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die neue Digitale Förderplattform (DFP) die über eAMA zugänglich ist.
Digitale Förderplattform
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung werden über das Programm Ländliche Entwicklung auch in der Periode 2023 bis 2027 gefördert. In Summe gibt es in diesem Programm 13 Fördergegenstände. Ein weiteres Förderprogramm gibt es für den Bereich Diversifizierung, also für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und für die Direktvermarktung. Für Biomasseheizungen ist die Klima- und Umweltschutzförderung des Bundes (KPC) zuständig sowie auch einzelne Landes-förderprogramme. Photovoltaikanlagen sind ebenfalls nicht in der Investitionsförderung enthalten.
Anträge im Rahmen der Investitionsförderung sind vor Beginn der Investition zu stellen. Bereits am Tag nach der Antragstellung kann man mit der Investition beginnen (Bestellungen tätigen, Rechnungen bezahlen). Allerdings dauert die Prüfung des Antrages einige Wochen, sodass bis zur Förderzusage eine Wartezeit anfällt. Der Umsetzungszeitraum einer Investition ist mit drei Jahren begrenzt. Die Antragstellung hat über die Digitale Förderplattform der AMA zu erfolgen, wobei hier der Zugang über eAMA mittels ID-Austria erforderlich ist.
Antragsberechtigt sind Betriebe ab mindestens drei Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Förderstellen beurteilen auch die Wirtschaftlichkeit der beantragten Investition. Für Projekte mit anrechenbaren Kosten über 150.000 Euro ist ein Betriebs-konzept vorzulegen. Die AMA bietet online Informationen zur Antragstellung und zu den Fördermaßnahmen.
www.ama.at/dfp
- Bildquellen -
- 2446 0601 Tierwohlstall Schwein: agrarfoto.com