Vegane Produkte dürfen nicht unter der Bezeichnung mit Begriffen wie „Käse“ oder „Butter“ verkauft werden – das der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute, 14. Juni 2017, in einem Urteil verkündet. Laut den EU-Richtern genießen natürliche Milchprodukte einen eindeutigen Bezeichnungsschutz. Demnach ist die Bezeichnung “Milch” solchen Produkten vorbehalten, die aus der “normalen Eutersekretion” von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie “Rahm”, “Sahne”, “Butter”, “Käse” oder “Joghurt”.
Der EuGH hat mit seinem heutigen Spruch die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 24. März 2016 bestätigt, wonach vegane bzw. bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden dürfen. Hintergrund des Verfahrens ist nach Presseberichten eine Klage gegen das deutsche Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie “Veggie-Cheese” oder “Cream”, weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die EU-Richter.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sein Beharren auf dem gesetzlichen Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte durch das Urteil bestätigt. Darüber hinaus fordert der DBV vom Gesetzgeber auch eine Nachschärfung der Regelungen für Fleisch- und Wurstprodukte. Hier fehle es noch an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz und zunehmend würden vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen. Dies sei abzustellen, meint der DBV in einer Aussendung.
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