Naturschutz gelingt nur mit Grundeigentümern

Die vergangene Woche von den Landesräten Holub und Ragger erhobenen Vorwürfe gegenüber der Landwirtschaftskammer beim Thema Natura 2000 seien Ablenkungsmanöver von deren eigenen Untätigkeit. Naturschutz gelinge nur mit den Grundeigentümern

In einer Ho-Ruck-Aktion sollen große Natura 2000-Flächen ausgewiesen werden. ©agrarfoto.com
In einer Ho-Ruck-Aktion sollen große Natura 2000-Flächen ausgewiesen werden. ©agrarfoto.com
LK-Präsident Johann Mößler weist den Vorwurf, sich für die Rechte der von Natura 2000-Ausweisungen betroffenen Grundbesitzer nur wegen der im Herbst stattfindenden Landwirtschaftskammer-Wahl einzusetzen, auf das Schärfste zurück. “Die Landwirtschaftskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Inte-ressen der Grundeigentümer in diesem Land zu schützen. Wir vertreten unsere Mitglieder unabhängig von Wahlterminen. Die Anschuldigungen seitens der Landesräte Rolf Holub und Christian Ragger sind ein Ablenkungsmanöver von deren eigenen Untätigkeit” zeigt sich Mößler empört. Der Naturschutz in Kärnten sei seit 20 Jahren in Sachen Natura 2000 säumig, und die Hausaufgaben wurden nicht gemacht. Mit den Grundeigentümern wurden keine Gespräche gesucht, es sei keine naturschutzfachliche Aufklärung erfolgt. Auch Landesrat Holub sei jetzt bereits drei Jahre im Amt, und nicht einmal für die bereits vor Jahren gemeldeten Natura 2000-Gebiete gebe es entsprechende Verordnungen. Jetzt, wo auch die Europäische Kommission auf die Untätigkeit aufmerksam wurde, sollen in einer Ho-Ruck-Aktion große Natura 2000-Flächen ausgewiesen werden, so der LK-Präsident: “Dabei ist gar nicht klar, wo sich die Schutzgüter genau befinden. Das kommt mir so vor, als ob man in Klagenfurt-Waidmannsdorf drei denkmalschutzwürdige Gebäude feststellt und dann gleich ganz Waidmannsdorf zum Denkmalschutz-Gebiet erklärt.” Darüber hinaus werde die Unsicherheit für die Grundeigentümer dadurch erhöht, dass die möglichen Bewirtschaftungserschwernisse und vermögensrechtlichen Nachteile in keiner Weise einschätzbar seien. Auch sei Kärnten das einzige Bundesland, in dem keine Entschädigungszahlungen für vermögensrechtliche Nachteile im Zusammenhang mit Natura 2000 im Naturschutzgesetz vorgesehen sind. “Dies ist nach Meinung unserer Rechtsexperten nicht nur verfassungswidrig, sondern verstößt auch gegen einen – bis dato gültigen – Beschluss des Kärntner Landtages, der sich bereits im Juli 2000 dafür ausgesprochen hat, dass jegliche Nennungen von Gebietskulissen nur nach einer entsprechenden finanziellen Entschädigung und nach ausdrücklicher Zustimmung der Grundeigentümer erfolgen darf”, erklärt Mößler.”Wir stehen dazu, dass die besonderen Schutzgüter, besonderen Schutz genießen sollen. Wir sind aber strikt gegen großflächige Ausweisungen auf dem Rücken der Grundeigentümer, um die Europäische Kommission zu beruhigen. Wir werden weiterhin für die Interessen der Grundeigentümer eintreten”, versichert der LK-Präsident.

LK-Präsident Johann Mößler ©ZVG
LK-Präsident Johann Mößler ©ZVG

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