Die Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form laufen mit 30. April ab. Ab 1. Mai starten schrittweise Öffnungen bzw. Lockerungen:

Regelungen im öffentlichen Raum ab 1. Mai

  • Einhaltung von einem Meter Abstand zu Menschen, mit denen man nicht in gemeinsamen Haushalt lebt
  • Treffen sind mit maximal 10 Personen erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird
  • Bei Begräbnissen: maximal 30 Teilnehmer
  • Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.

Maßnahmen für die Gastronomie ab 15. Mai

  • Gastronomiebetriebe dürfen von 6 bis 23 Uhr öffnen
  • Maximal 4 Erwachsene zuzüglich ihrer Kindern an einem gemeinsamen Tisch
  • Mindestabstand von einem Meter zu anderen Gästen
  • Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gäste müssen diesen nicht am Tisch tragen
  • Tischreservierungen sind in der Regel vorab zu tätigen, Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt
  • kein Schankbetrieb in Lokalen

Maßnahmen für den Tourismus ab 29. Mai

  • Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen
  • Tierparks dürfen ihre Outdoor-Bereiche bereits ab 15. Mai unter Einhaltung des Mindestabstands öffnen
  • Indoor: verpflichtender Mund-Nasen-Schutz und mindestens 10 m² Besucherraum pro Person
  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können auch ab 29. Mai öffnen – detaillierte Auflagen werden zeitgerecht ausgearbeitet.

Weitere Regelungen

  • Derzeitige Beschränkungen für Geschäfte (20 m² pro Kunde) werden auf 10 m² reduziert – dies soll auch bei Gottesdiensten ermöglicht werden.
  • Weiterbildungsangebote ab 29. Mai wieder möglich
  • Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse dürfen ab 4. Mai stattfinden
  • AMS: Schulungen können ab 15. Mai durchgeführt werden

Wichtig ist weiterhin: Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen, um sich selbst und andere Menschen zu schützen. Die Bundesregierung arbeitet am “Comeback für Österreich” und daran, den Standort wieder zu seiner alten Stärke zurückzuführen. Wie sich die schrittweise Öffnung auf die Landwirtschaft auswirken wird, darüber informiert das Landwirtschaftsministerium in den kommenden Tagen. (E.Z.)

- Bildquellen -

  • Bundeskanzleramt: BKA/Andy Wenzel
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