Mit einem neuen Landarbeitsgesetz (LAG 2021), das am Mittwoch, 3. März 2021, via Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen wurde wollen Arbeitsminister Martin Kocher und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) das stark zersplitterte Landarbeitsrecht vereinheitlichen. Bisher bestanden für die bundesweit rund 30.000 Beschäftigten in der Landarbeit neun bundeslandspezifische Landarbeiterordnungen mit mehr als 100 Verordnungen. Diese werden nun im Landarbeitsgesetz (LAG) 2021 zusammengeführt, das am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll.
Arbeitgeberzusammenschlüsse und Papamonat
Die Bundesregierung nutzt die umfassende Novelle auch zu wesentlichen Neuerungen, wie beispielsweise:
• der Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitgeberzusammenschlüssen. Betriebe sollen künftig Arbeitskräfte gemeinsam und somit das ganze Jahr über beschäftigen können.
• Verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Rechtlich vereinheitlicht werden dazu die Ermöglichung des Papamonats, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und der Anspruch auf Pflegekarenz.
• Auch die Teilnahme an Katastrophenhilfen mit Entgeltfortzahlung und die Flexibilisierung der Wiedereingliederungsteilzeit wird erleichtert.
Ungerechtigkeiten werden beseitigt
„Die Möglichkeit der Arbeitgeberzusammenschlüsse macht die Beschäftigung in der Branche attraktiver, da eine Anstellung saisonunabhängig, das ganze Jahr über vereinfacht wird. Damit ist das LAG 2021 ein notwendiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das aus der Krise heraus auch für die Land- und Forstwirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen soll“
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- Landarbeiter BMLRT Gruber: BMLRT / Paul Gruber