Kuh-Urteil führt zu Verunsicherung bei Almbauern

Das Kuh-Urteil über einen Unfall mit tödlichem Ausgang im Tiroler Pinnistal sorgt bei Almbauern zunehmend für Verunsicherung. Das Landwirtschaftsministerium informiert deshalb noch einmal gesondert über aktuelle Regelungen.

Wanderer sind auf Almen zu besonderer Vorsicht angehalten, wenn sie Weidevieh begegnen.

Das Kuh-Urteil hatte zu großer Verunsicherung bei Österreichs Almbauern, aber auch bei Besuchern von Almen geführt. „Dieses Urteil war für uns nicht nachvollziehbar“, erinnert Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Wir haben daher schon im Vorjahr die Gesetze geändert und eine Eigenverantwortung der Gäste auf Almen gesetzlich festgeschrieben“, so die Ministerin. Die jüngst bekannt gewordene OLG Entscheidung beruhte noch auf der alten Rechtslage.

Zur Erinnerung: Im März 2019 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung Köstingers, der Landwirtschaftskammern und des Alpenvereins folgenden Aktionsplan umgesetzt:

  1. Das Allgemein Bürgerliche Gesetzbuch wurde geändert – um die Eigenverantwortung der Gäste auf den Almen niederzuschreiben.
  2. Es wurden Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besuchern erarbeitet – diese kann man auf www.sichere-almen.at einsehen.
  3. Und es wurden von Seiten der Landwirtschaftskammer klare Leitlinien (z.B. für das Einzäunen, zum Aufstellen von Sicherheitstafeln, etc.) für die Bäuerinnen und Bauern erstellt.

Köstinger: „Mit diesen Maßnahmen haben wir schon 2019 Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern geschaffen und gleichzeitig auch die Eigenverantwortung der Gäste in den Fokus gestellt“, so Köstinger. „Jeder, der eine Alm besucht oder durchwandert sollte wissen: Das ist kein Spielplatz, es gibt klare und wichtige Regeln, wie man sich verhalten sollte. Auf der Seite www.sichere-almen.at sind die 10 Alm-Regeln zusammengefasst und auch in kurzen Videos anschaulich erklärt. Jeder von uns will schließlich, dass die Almen weiterhin für Besucher offen bleiben. Es geht um das gute Miteinander auf unseren Almen.“

Auch LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger betont: „Die Bundesregierung hat 2019 rasch gehandelt. Wir haben gemeinsam mit den Almwirtschaftsverbänden klare Leitlinien für die Älplerinnen und Älpler und klare Regeln für die Gäste erstellt, um für alle Rechtssicherheit zu gewährleisten.“

Hintergrund

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Pinnistal-Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt. Nach strafrechtlichem Freispruch und einem zivilrechtlichen Prozess über alle Instanzen wurde dem betroffenen Landwirt eine Teilschuld zugesprochen.”Obwohl wir uns einen anderen Ausgang erhofft hätten, sind wir von diesem Urteil nicht überrascht”, erklärt Tirols Landwirtschaftskammer (LK)-Präsident Josef Hechenberger. Die BauernZeitung berichtete: https://bauernzeitung.at/hoechstgerichtsentscheid-zu-stubaier-kuh-urteil-ergangen/

E.Z.

- Bildquellen -

  • Alm: BZ/Zitz
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