Kompromiss zum SV-Erlass beschlossen

Der Beitrag zur bäuerlichen Sozialversicherung wird für das vierte Quartal nun zwar für alle Bauern - unabhängig von der Betriebsgröße - erlassen, jedoch nur zu 53 Prozent. Dieser Kompromiss wurde im Sozialausschuss des Nationalrats beschlo

Unabhängig von der Betriebsgröße werden alle Bauern den vierten Quartalsbeitrag zur Sozialversicherung nur zu 53 Prozent bezahlen müssen. Damit sollte einer Spaltung der Landwirte untereinander vorgebeugt werden. ©agrarfoto.com
Unabhängig von der Betriebsgröße werden alle Bauern den vierten Quartalsbeitrag zur Sozialversicherung nur zu 53 Prozent bezahlen müssen. Damit sollte einer Spaltung der Landwirte untereinander vorgebeugt werden. ©agrarfoto.com
Nach langen Verhandlungen kam es nun zu einem Kompromiss beim SV-Erlass für Bauern: Der vierte Quartalsbeitrag zur bäuerlichen Sozialversicherung wird um 53 Prozent reduziert zu zahlen sein. Diese Regelung gilt für alle vollversicherten Betriebsführer.

Alle erhalten eine um 53 % reduzierte Vorschreibung

Für diese Maßnahme werden 90 Mio. Euro aus den Reserven der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zur Verfügung gestellt werden. Konkret bedeutet das: Im Jänner 2017 erhalten alle Bauern und Bäuerinnen die Vorschreibung der SVB für das vierte Quartal 2016. Diese wird um 53 Prozent reduziert, unabhängig von der Betriebsgröße. “Niemand ist ausgeschlossen. Rückforderungen sind vom Tisch. Die spätere Pensionshöhe ist davon nicht betroffen”, erklärten Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Jakob Auer und LK Österreich-Präsident Abg. z. NR Hermann Schultes zum Beschluss des Ausschusses. Anfangs stand der komplette Erlass des vierten Quartalsbeitrags zur Sozialversicherung zur Debatte. Da darüber aber keine Einigung erzielt werden konnte, und die Bauernvertreter sowie Vertreter der SVB eine Obergrenze nach Betriebsgröße ablehnten, da dies etwa 20 Prozent der Betriebe von der Entlastungsmaßnahme ausgeschlossen hätte, kam es nun zu diesem Kompromiss.

Weitere Anstrengungen und Gespräche nötig

Auch die vorab kritisierte Regelung, dass 30 Mio. Euro an Geldmitteln aus der Tabaksteuer der SVB entzogen werden, ist nicht vom Tisch, sondern nach wie vor im Beschluss des Ausschusses enthalten. Diese 30 Mio. Euro werden zur Finanzierung der Gebietskrankenkassen herangezogen. SVB-Obfrau Theresia Meier sagte zur BauernZeitung: “Die Ergebnisse sind bekannt. Für die SVB sind diese allerdings sehr bitter, da wir die Mittel aus der Tabaksteuer, die den Bauern zustehen, ab 2017 auf Dauer verlieren. Immerhin geht es dabei um jährlich rund 30 Mio. Euro, deren Fehlen die Finanzierung des Hauses zu tiefst erschüttert. Es wird daher weiterer intensiver Anstrengungen und politischer Gespräche bedürfen, um den Bestand der SVB auch weiterhin sicherzustellen und die Bauern nicht belasten zu müssen.” Der Beschluss zum SV-Erlass muss nun auch im Plenum des Nationalrats gefasst werden. Diese Beschlussfassung ist für heute, Donnerstag, vorgesehen. Laut Auer und Schultes erfüllt der Beschluss dennoch das Ziel, “den Bauern in der derzeit wirtschaftlich sehr angespannten Situation wirksam zu helfen”. Auch Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter erklärte: “Ziel war es, eine Unterstützung für alle Betriebe zu erreichen.”

Eva Zitz

- Werbung -
Vorheriger ArtikelSaatbau Linz: Auftakt zur Maissaison 2017
Nächster ArtikelAuer: SV-Quartalsrabatt von 53 Prozent kommt allen Bauern zugute