Mehr als 70 Betriebe aus unterschiedlichsten Bereichen, wie Kantinen in Schulen, Bundesministerien, Seniorenheimen oder Spitälern sowie das Catering in den Speisewägen der ÖBB nehmen an „Gut zu wissen“ teil. Selbstverständlich war die Landwirtschaftskammer NÖ mit ihrem Betriebsrestaurant „Zum Landwirt“ von Beginn an mit dabei. Nun wurden die Auslobungsrichtlinien auch auf Milch und Milchprodukte erweitert.
Klares Bekenntnis zu Qualität und nachvollziehbarer regionaler Versorgung
Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsidentin Andrea Wagner erklärt: „Die 70 Betriebe und auch unser Betriebsrestaurant in der Landwirtschaftskammer NÖ nehmen freiwillig an dieser Initiative teil, weil wir alle von der Qualität der heimischen Lebensmittel und dem Wert der regionalen Versorgung überzeugt sind. Mit ‚Gut zu wissen‘ geben wir auch unseren Verpflegungsgästen und unseren Landwirten gegenüber ein klares Bekenntnis dafür ab.“
Jetzt neu dabei: Milch und Milchprodukte
Ein weiterer wesentlicher Meilenstein wird nun durch die Ausweitung der transparenten Herkunftskennzeichnung auf Milch und Milchprodukte gesetzt, wie dies auch im Bundesregierungsprogramm mit der Forderung nach „einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln“ verankert ist. Dazu sagt Obmann der Milchgenossenschaft NÖ Johann Krendl: „Das ist ein echter Meilenstein, denn ab sofort haben die acht Millionen Gäste der ‚Gut zu wissen‘-Großküchen auch volle Transparenz bei Speisen mit Milch und Milchprodukten. Mit dieser Ausweitung wird der Weg der Milch von der Wiese bis zum Teller aufgezeigt und die Herkunft von Milch, Butter, Rahm, Joghurt, Schlagobers, Käse und aller anderen Milchprodukten garantiert.“
Herkunftsgesicherte Lebensmittel stärken die Wertschöpfungskette
Krendl betont: „Österreichs Agrar- und Lebensmittelproduktion ist europaweit Vorbild, wenn es um Qualität, Tierwohl und Gentechnikfreiheit geht. Dieser hohe Standard muss für die Gäste sichtbar und nachvollziehbar sein und bei Lieferanten konsequent eingefordert werden.“ Damit wird die Nachfrage nach herkunftsgesicherten Lebensmitteln angekurbelt, die regionale Wertschöpfungskette nachhaltig belebt, Arbeitsplätze sowie regionale Versorgung werden gesichert. Allerdings weist Vizepräsidentin Wagner darauf hin, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht: „Deshalb fordern wir seitens der Landwirtschaftskammer den nächsten Schritt hin zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für die Gemeinschaftsverpflegung. Restaurants und Gasthäuser sollen freiwillig daran teilnehmen können.“ Das Vorbild dafür ist das Kennzeichnungsystem in der Schweiz, das schon seit 1996 bestens funktioniert.
Weitere Infos unter www.gutzuwissen.co.at