Bis Ende 2023 sollen überproportionale Gewinne aufgrund der Krise zurück in den Staatshaushalt fließen. Dies betrifft nicht nur Öl- und Gasunternehmen, sondern auch Betreiber von Photovoltaikanlagen. Für Stromerzeuger wird der Energiekrisenbeitrag jedoch erst ab einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW fällig, was etwa bei Photovoltaik eine Fläche ab 2 ha betrifft. Für Anlagenbetreiber, die die Untergrenze überschreiten, ist der Erlös je MWh im kommenden Jahr demnach mit 140 Euro gedeckelt.

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  • : SIMON KRAUS - STOCK.ADOBE.COM
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AUTORRed. CW
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