Dürrerisiko: Indexversicherung noch bis 31. März anmelden

Die Dürreindexversicherung wird ab einem Niederschlagsdefizit von 30 Prozent wirksam, in der Kurzperiode ab einem Defizit von 60 %.

Das nächste Trockenjahr kommt bestimmt. Um Grünland und auch Ackerbauern für diesen Fall ein passendes Versicherungsprodukt anbieten zu können, hat die Östereichische Hagelversicherung (ÖHV) die sog. „Dürreindexversicherung“ entwickelt. Erstmals angeboten wurde dieses moderne Versicherungsmodell im Jahr 2015 für Grünland. Seither wird diese Form der Dürreabsicherung weiterentwickelt und steht nun auch für Ackerfutter, Mais, Soja, Wintergetreide, Zuckerrüben und Sonnenblumen zur Verfügung.

Niederschläge und Hitze sind entscheidend

Im Rahmen eines Online-Seminars der Hagelversicherung beschrieb Johann Fank, Direktor Schadensmanagement der ÖHV, die Funktionsweise der Schadensfeststellung und Schadensabwicklung. Ausschlaggebend für einen Schadensfall sind bei der Dürreindexversicherung das Niederschlagsdefizit und die Hitzetage einer Saison im Verhältnis zum zehnjährigen Mittelwert. Der Versicherungszeitraum erstreckt sich über die Vegetationsperiode, im Grünland z. B. von 1. April bis 31. August. Ab Niederschlagsdefiziten von 30 % wird aus der Dürreindexversicherung eine Entschädigung gewährt. Um auch ungünstige, kurzfristige Wetterextreme zu berücksichtigen, werden auch Kurzperioden von 42 Tagen berücksichtigt. Hier tritt der Schadensfall ab einem Niederschlagsdefizit von 60 % ein. Je Hitzetag über 30 °C wird bei der Schadensschwelle zudem ein Prozentpunkt angerechnet. Auch unterschiedliche Bodenverhältnisse und weitere Ausgestaltungsfaktoren können berücksichtigt werden.

ZAMG liefert die Daten

Die meteorologischen Daten zur Dürreindexversicherung liefert die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG). Diese betreibt bundesweit ein Netz von Bodenmessstellen sowie Radarstationen für Niederschläge. Die Daten werden laufend aktualisiert und geben auf Ebene der Katastralgemeinden ein detailgenaues Wetterbild, das auch auf der Internetseite der Hagelversicherung für jeden Versicherten einsehbar ist.

Schadensfall

Ob ein Schaden eingetreten ist, kann ebenfalls auf der Internetseite der ÖHV ersehen werden. Dort ist auch unmittelbar die Schadensmeldung möglich. Eine Vor-Ort-Schadenserhebung findet bei diesem Versicherungsmodell nicht statt.
Die Schadensabrechnung erfolgt, sobald die final geprüften Wetterdaten der ZAMG verfügbar sind. Das ist bei Wintergetreide meist ab Ende Juli der Fall und bei den übrigen Kulturen ab Ende September der Fall. Zwischendurch können alle Versicherten die täglichen Wetterdaten und Zwischenergebnisse im ÖHV-Portal einsehen.

Da der Versicherungszeitraum mit 1. April startet, sind Vertragsänderungen oder Neueinstieg noch bis 31. März möglich. Die anfallenden Prämien werden auch bei diesem Versicherungsmodell zu 55 Prozent von der öffentlichen Hand gefördert.

www.hagel.at

- Bildquellen -

  • 210304 HV Index Schaeden19 Web: Österreichische Hagelversicherung
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AUTORH.M.
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