Die Einreichung der Abrechnungsunterlagen über den aws-Fördermanager muss spätestens drei Monate nach letzter Inbetriebnahme und vollständiger Bezahlung erfolgen. Die letzte Möglichkeit zur Einreichung einer Abrechnung ist daher der 31. Mai. Alle danach eingereichten Anträge können nicht berücksichtigt und auch genehmigte Investition somit nicht gefördert werden.
Verlängerung der Umsetzfrist rechtlich nicht möglich
Unter „Umsetzung“ ist die vollständige Bezahlung sowie Inbetriebnahme der Investition zu verstehen. Das heißt, dass bauliche Investitionen zwar baubehördlich nicht fertiggestellt sein müssen, jedoch die theoretische Nutzungsmöglichkeit gegeben sein muss. Bei einer Maschinenhalle muss beispielsweise ein Einstellen von Maschinen und Geräten möglich sein. Maschinen und Geräte müssen geliefert und für den (theoretischen) Einsatz bereit sein. So gilt beispielhaft eine Sämaschine mit der Lieferung im Dezember bereits in Betrieb genommen, obwohl der Frühjahrsanbau erst Mitte März startet.
Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Lieferengpässe und fehlende Fachkräfte haben zum Teil massive zeitliche Verzögerungen in der Realisierung genehmigter Projekte verursacht. Die Landwirtschaftskammern haben daher, gebündelt über die LK Österreich, eine entsprechende Verlängerung der Umsetzungsfrist eingefordert. Diese konnte nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums aber aus rechtlichen Gründen leider nicht erteilt werden.