Laut EU-Recht ist eine Herkunftskennzeichnung dann zulässig, wenn eine es sich um eine geschützte Angabe handelt. Ersichtlich wird das durch die Siegel g.g.A (geschützte geographische Angabe), g.U. geschützte Ursprungsbezeichnung und g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität).
Diese Bezeichnungen rückten zuletzt immer stärker in den Fokus, da mehrere EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, auf eine strengere Herkunftsbezeichnung pochen (die BauernZeitung berichtete bereits mehrmals). Die geschützten Angaben gelten bereits als eines der wichtigsten Merkmale für die Kaufentscheidung der Konsumentinnen.
Ab 1. März treten zusätzliche EU-Vorgaben in Kraft, demnach müssen dann auch aufgeschnittene Waren, etwa im Einzelhandel oder auf Märkten, sowie Spezialitäten im Onlinehandel eindeutig gekennzeichnet sein, wenn es sich um Ware geschützter Herkunft handelt.
Gleichzeitig werden, wie AgraEurope berichtet, immer mehr Produkte in das Register geschützter Produkte aufgenommen. So hat die Europäische Kommission jüngst etwa die Aufnahme des aus Frankreich stammenden Périgord-Walnussöls als Produkt mit geschützter Ursprungsangabe (g.U.) genehmigt. Das kroatische Gebäck Rudarska greblica, das Markenzeichen der nordkroatischen Ortschaft Rude, erhielt eine geschützte geografische Angabe (g.g.A). Die Diskussionen um allgemeine Herkunftsbezeichnungen laufen unterdessen aber weiter.
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- Noix Ambiance Cuisine: Syndicat Professionnel de la noix et du cerneau de Noix du Périgord