Neben steuerlichen Entlastungen beschloss die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise auch mehrere Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherung, um auch Bauern zu entlasten. Vergangene Woche wurde der Kinderbonus in Höhe von 360 Euro je Kind überwiesen, nun folgt der nächste Schritt: die Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage und der Wegfall des Beitragszuschlags bei Optionsbetrieben. Beides gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
Insgesamt bringen diese Maßnahmen eine Entlastung in Höhe von rund 7,2 Mio. Euro. Für einen Einheitswertbetrieb ergibt sich dadurch ein Entlastungsvolumen von bis zu 320 Euro pro Betrieb und Jahr.
Für einen Optionsbetrieb bedeutet das eine Entlastung in Höhe von bis zu 930 Euro pro Betrieb und Jahr.
Die Angleichung wie auch die Gutschrift ab 1. Jänner 2020 erfolgt Anfang Oktober mit der Vorschreibung für das dritte Quartal des heurigen Jahres.
Diese Woche werden daher rund 27.000 Bäuerinnen und Bauern über die Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage bzw. den Wegfall des Zusatzbeitrages bei der Option informiert. Rund 400 Personen, die seit 1. Jänner 2020 die Versicherung beendet haben, werden darüber informiert, dass die sie die Auszahlung der Gutschrift beantragen können.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte: „Die Einkommen unserer bäuerlichen Familienbetriebe stagnieren in den vergangenen Jahren. Die Rahmenbedingungen haben sich durch die Coronavirus-Krise noch einmal verschärft. Mit der Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage und dem Wegfall des Beitragszuschlags bei den Optionsbetrieben schaffen wir zusätzliche Entlastung.“
- Bildquellen -
- Sozialversicherung 1 ID67500 Size650px: Agrarfoto.com