Immer mehr Österreicherinnen und Österreicher legen bei ihrer Ernährung großen Wert auf die Herkunft der Produkte. Der Frage, was Regionsbezeichnungen auf Etiketten und Verpackungen von Waren des täglichen Bedarfs taugen, ging die Bauernbund-Jugend gemeinsam mit den Bäuerinnen und dem NÖ Bauernbund nach. Bisher wurden dem Bauernbund mehr als 200 Beispiele übermittelt. Die Verdachtsfälle werden nun von Experten vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geprüft. So erforderlich, holt dieser im Zuge des bewährten „Lebensmittel-Check“ beim Produkthersteller eine Stellungnahme ein.
Typisch österreichische Wurst kommt vielen „spanisch“ vor
Der „Knofi Rohwurstsnack“ nennt sich typisch österreichisch. Bei dem Wortlaut „typisch österreichisch“ handelt es sich um einen Bestandteil der eingetragenen Marke des Herstellers Wiesbauer. Aus den Angaben auf der Verpackung kann nicht entnommen werden, woher die Bestandteile der Wurstware kommen. Weil es sich um eine eingetragene Wortbildmarke handelt, muss der Produzent dieser Fleischware nicht mit einer eventuell abweichenden Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten ergänzen.
Der VKI hat recherchiert, von wo das Fleisch der „Knofi-Rohwurst“ kommt. „Mich stört, dass ich beim ersten Blick diese Ware als Produkt österreichischer Herkunft wahrgenommen habe, aber ich finde keinen Hinweis, woher das Fleisch stammt“, ärgerte sich eine Konsumentin. Sie möchte vom Hersteller wissen: „Wo sind die Schweine und Rinder für diese Wurst geboren, aufgewachsen und geschlachtet worden? Wird die Wurst in Österreich hergestellt? Nirgendwo findet man Hinweise zur Herkunft.“ Gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung (DVO) muss seit dem 1. April 2020 die Herkunft der Hauptzutat eines Lebensmittels grundsätzlich kenntlich gemacht werden, falls diese nicht mit dem angegebenen Ursprungsland oder Herkunftsort des Lebensmittels übereinstimmt. Diese Regelung trifft aber auf die Verpackung und den Schriftzug „Knofi Rohwurstsnack“ mit seiner rot-weiß-roten „typisch österreichisch“-Flagge leider nicht zu.
Jede Menge Schlupflöcher werden gefunden und genutzt
Jedoch beruft sich die Firma Wiesbauer einer gewieften Ausnahmeregelung: Die Beschriftung „typisch österreichisch“ ist eine eingetragene Marke der Firma Wiesbauer, für welche die Durchführungsverordnung rechtlich nicht gilt. Das heißt, der Hersteller muss die Hauptzutaten, die aus einem anderen Land importiert wurden, nicht angeben. Die Firma Wiesbauer teilte mit, dass bis zu 95 Prozent des verwendeten Fleisches von österreichischen Schlacht- und Zerlegebetrieben stamme. Laut zusätzlicher Stellungnahme ist der Rest ausschließlich aus Deutschland und werde auch dorthin wieder exportiert.
Zusätzlich sind am Etikett zwei Knoblauchzehen abgebildet. Stammt dieser nun aus Österreich? Nein, aus Spanien, teilte die Firma Wiesbauer dem VKI mit. Im Handel gibt es allerdings durchaus Knoblauch aus Österreich.
„Kaum etwas regt Kunden mehr auf als falsche Herkunftsangaben. Darum braucht es die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle verarbeiteten Lebensmittel ohne Wenn und Aber“, so Bauernbunddirektor Paul Nemecek.
Ergebnisse werden veröffentlicht im VKI-Magazin „Konsument“ und online:
noebauernbund.at/herkunft
konsument.at