Weinjahrgang 2016: Frost im Frühjahr, Hagel im Sommer – hoffentlich wird der Herbst sonnig

Die erste Ernteschätzung 2016 lautet mit 1,8 Mio. Hektoliter erneut auf eine "kleine" Menge

Mit rund 1,8 Mio. Hektoliter dürfte die Weinernte 2016 erneut hinter dem langjährigen Mittel von 2,5 Mio Hektoliter zurückbleiben. Frost und Hagel haben regional erhebliche Schäden verursacht. ©ÖWM / Faber
Mit rund 1,8 Mio. Hektoliter dürfte die Weinernte 2016 erneut hinter dem langjährigen Mittel von 2,5 Mio Hektoliter zurückbleiben. Frost und Hagel haben regional erhebliche Schäden verursacht. ©ÖWM / Faber

Wir hatten bisher ein schwieriges Weinjahr, so kommentiert Johannes Schmuckenschlager, Präsident des Österreichischen Weinbauverbands, den bisherigen Saisonverlauf. Anlass war die Pressekonferenz zur Weinernte 2016, zu der der Verband der Agrarjournalisten am 25. August in Wien eingeladen hatte.

Schmuckenschlager bezog sich mit seiner Feststellung vor allem auf die drei Frostnächte, die Ende April in wichtigen Weinbauregionen erhebliche Schäden verursacht haben. Ab Ende Mai hat dann das instabile und schwüle Wetter regional auch zu massiven Hagelunwettern geführt. Besonders betroffen von Ertragseinbuöen sind heuer die West- und Südsteiermark, wo vor allem aufgrund der Frostereignisse drei Viertel (!) der Ernte fehlen. Im Burgenland rechnen die Winzer mit etwa der Hälfte einer Normalernte. Auch in Niederösterreich kam es regional zu massiven Frostschäden, allerdings präsentieren sich die Reben in anderen Regionen aufgrund der Witterung sehr vital, sodass in Summe von einer landesweit durchschnittlichen Erntemenge auszugehen ist.

Nun hoffen die Winzer auf einen trockenen schönen September, um die vorhandenen Trauben rasch und möglichst gesund zur Vollreife zu bringen. Dann sei wieder ein qualitativ ausgezeichneter Weinjahrgang zu erwarten, so Schmuckenschlager.

Die fünfte kleine Ernte in Folge

Johannes Schmuckenschlager:
Johannes Schmuckenschlager: “2016 war bisher ein schwieriges Weinjahr. Bleibt die Witterung im September trocken, dann können wir wieder einen qualitativ tollen Weinjahrgang erwarten.” ©Bauernzeitung / Maad

Aufgrund der genannten Kalamitäten schätzen die Fachleute des Bundesweinbauverbands die diesjährige Ernte auf insgesamt 1,8 Mio. Hektoliter (hl). Gegenüber einer Menge von 2,5 Mio. hl in einem “Normaljahr” sei also eine unterdurchschnittliche Ernte zu erwarten. Dies sei bereits “die fünfte kleine Ernte in Folge”, so Schmuckenschlager. Trotz der geringeren Menge werde aber ausreichend Wein vorhanden sein, um die Nachfrage zu decken.

Den Start der Hauptlese erwartet der Weinbauverband im Burgenland etwa ab Mitte September, in Niederösterreich gegen Ende September. Frühe Sorten für die Sturmproduktion werden bereits gelesen.

Hohe Traubenpreise

Die Ernteeinbußen führen regional zu einer regen Nachfrage nach Trauben. Zur Sturmproduktion werden für das Kilogramm Preise in der Bandbreite von 1,10 bis 1,30 Euro genannt. Im Schnitt erwartet der Weinbauverband ein Traubenpreisniveau von etwa einem Euro pro Kilogramm.Auf dem Fassweinmarkt stagnieren im Vorfeld der neuen Ernte die Umsätze. Verkäufer und Käufer warten ab, wie sich die Mengenlage entwickelt.Um einen Mengenausgleich zwischen den Weinbauregionen zu ermöglichen, wird das nationale Weinkomite eine Anhebung der Hektarhöchstmengen (9000 kg Trauben bzw. 67,5 hl Wein) beantragen. Wie im Vorjahr könnte eine Erhöhung um 20 Prozent zur Stabilisierung des Marktes beitragen.

Hilfe aus dem Katastrophenfonds

Obwohl Frost im Weinbau ein versicherungsfähiges Risiko darstellt, haben sich Bund und die betroffenen Länder bereits frühzeitig darauf verständigt, neben anderen betroffenen Kulturen auch Weinbaubetrieben, die aufgrund des Frostschadens in ihrer Existenz gefährdet sind, aus dem Katastrophenfonds unter die Arme zu greifen. Weinbaubetriebe, die im heurigen Jahr aufgrund des Frostereignisses weniger als 2000 Liter pro ha Wein ernten, können eine Entschädigung nach dieser Sonderrichtlinie beantragen. Entscheidend dabei ist natürlich auch die sonstige bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche und ein eventuelles auöerlandwirtschaftliches Einkommen. Frostversicherten Betrieben, die unter diese Ertragsgrenze fallen, soll die verbleibende Differenz zur Existenzsicherung ebenfalls ausgeglichen werden.

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