Wahlergebnis: Gemeinden am Land oft nicht vergleichbar

Der 29. Jänner steht in Niederösterreich ganz im Zeichen der Landtagswahl. Aufgrund der Wahlrechtsänderung, die 2022 vom NÖ Landtag beschlossen wurde, sind im Vergleich zu 2018 rund 97.500 Zweitwohnsitzer nicht mehr wahlberechtigt.

Am 29. Jänner 2023 werden die Wahlberechtigten zur Wahlurne gerufen.

Große regionale ­Unterschiede

Bei exakt 1.288.838 Wahlberechtigen stellt dies landesweit einen Rückgang von immerhin sieben Prozent dar, wobei die regionalen Unterschiede sehr groß sind. So gingen etwa den Gemeinden Semmering und Breitenstein im Bezirk Neunkirchen rund die Hälfte ihrer Wähler seit der letzten Landtagswahl abhanden. Auch die Gemeinde Puchenstuben im Bezirk Scheibbs hat zum Beispiel im Vergleich zu 2018 einen Rückgang von 30 Prozent.
Auf Bezirksebene weisen Gmünd (-17 Prozent, Horn (-15 Prozent), Waidhofen/ Thaya (-15 Prozent) oder Lilienfeld (-14 Prozent) erhebliche Rückgänge auf.
Das könnte erste Hochrechnungen schwer machen, nicht zuletzt, weil besonders kleine Gemeinden viele Zweitwohnsitzer verloren haben.

Erschwerte Arbeit für die Wahlforscher

„Wir bekommen ja zuerst kleine, ländliche Gemeinden, wo relativ viele Zweitwohnsitze sind und dort könnte ein künstlicher Trend entstehen“, erklärt SORA-Wahlforscher Christoph Hofinger dazu in einem Beitrag von ORF Niederösterreich.
Deshalb werde sein Institut bei der Hochrechnung die Gemeinden, die sehr viele Zweitwohnsitze verloren haben, isolieren und getrennt rechnen, weist Hofinger auf geänderte Rahmenbedingungen hin.
Mit der Wahlrechtnovelle, die Zweitwohnsitzer erstmals von der Wahl ausschließt, ist das Land den Wünschen der Gemeindevertreterverbände von ÖVP und SPÖ gefolgt. Sie soll weiters auch mehr Rechtssicherheit bei Wahlen bringen. Niederösterreich war das vorletzte Land, in dem Zweitwohnsitzer wählen durften. Ab jetzt ist das nur mehr im Burgenland möglich.

Negative Auswirkungen auf VPNÖ und Grüne

Die Reform könnte dabei besonders zu Lasten der VPNÖ und der Grünen gehen: Laut SORA, haben bei der Landtagswahl 2018 rund 72 Prozent der Zweitwohnsitzer die Volkspartei gewählt. Das bedeutet, ohne diese Stimmen wäre die VPNÖ auf 28 (statt 29) Mandate gekommen und hätte somit die absolute Mehrheit verfehlt. Aber auch hier sind auf Gemeindeebene die Auswirkungen für die Volkspartei laut SORA, mit einem Minus von 10,1 Prozent etwa in Breitenstein teils noch gravierender. In lediglich 10 Gemeinden würde, rückwirkend betrachtet, die Volkspartei von der Reform profitieren.

- Bildquellen -

  • Wahlrechtsänderung: ALEXEY ARZ - STOCK.ADONE.COM
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AUTORRed. DL
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