Am vergangenen Wochenende sind im betroffenen Tierpark fünf Schwäne tot aufgefunden worden. Ein weiterer musste getötet werden. Das nationale Referenzlabor hat den Verdacht auf Vogelgrippe bzw. Geflügelpest bestätigt. Der betroffene Tierpark ist aufgrund der Winterpause bereits seit mehreren Wochen für Besucher geschlossen.
Vorsichtsmaßnahmen bereits in Kraft
Aufgrund des vermehrten Auftretens von Vogelgrippe in ganz Europa gelten in Österreich bereits seit 10. Jänner dieses Jahres Vorsichtsmaßnahmen. „Wir beobachten die Lage sehr genau und wollen vor allem ein Übergreifen der Tierseuche auf die heimischen Geflügelbestände vermeiden“, erklärt Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Biosicherheitsmaßnahmen wie etwa die Trennung von Enten und Gänsen, Fütterung und Tränkung von Geflügel nur im Stall oder unter Dach sowie bestmögliche Vermeidung von Kontakt zu Wildvögeln bleiben weiter aufrecht.
Tirol war bislang als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“, nicht aber mit „stark erhöhtem Risiko“ für Vogelgrippe klassifiziert. Dies wird sich voraussichtlich in Kürze ändern. „Wir gehen davon aus, dass für Betriebe über 50 Stück Geflügel in Ergänzung zu den aktuellen Maßnahmen in Kürze österreichweit einheitlich Stallpflicht gelten wird“, so Landesveterinärdirektor Kössler. In Tirol gibt es rund 6.200 meist kleinste und kleine Tierhaltungen mit rund 300.000 Stück Geflügel.
Keine Gefahr für Menschen
Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. „Derzeit tritt der Stamm H5N1 auf. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar“, betont Kössler. Das Virus wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.
Weitere Untersuchungen im betroffenen Tierpark
Der betroffene Tierpark hält in Summe rund 210 Stück teilweise sehr seltener Vogelarten wie Flamingos und Pelikane, weitere Wasservogelarten, Hühnervögel, diverse Papageienarten, Greifvögel und Emus. Am Mittwoch ist noch ein Pelikan verendet. Für Einrichtungen wie Zoos und Tierparks sehen die EU-weit geltenden Bekämpfungsmaßnahmen für Geflügelpest vor, dass nach einer entsprechenden Risikoabschätzung bestimmte Tiere des Bestandes von einer verpflichtenden Tötung ausgenommen werden können. Dazu führt die Veterinärbehörde in den nächsten Tagen noch umfangreiche Probennahmen durch.
Meldungen toter Vögel bei Bezirkshauptmannschaft
Im Sinne der Prävention besteht österreichweit eine Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Jeder Verdacht bei Geflügel ist anzeigepflichtig und muss den zuständigen AmtstierärztInnen gemeldet werden. Anzeichen für Vogelgrippe bei Geflügel sind unter anderem Massenerkrankung, hohe Sterblichkeit, Atemnot oder deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme.
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