Ein kurioser Wanderunfall trug sich Anfang September in Bayern zu. Eine 35-jährige Frau war gemeinsam mit Mann und Kind auf einem Wanderweg unterwegs. Wegen eines Drehkreuzes mussten die Eltern den Kinderwagen über den Zaun heben. Dabei streifte die Frau den Weidezaun und erlitt einen Stromschlag. Daraufhin erstattete sie Anzeige wegen Köperverletzung gegen den Landwirt, berichtete agrarheute.com.
Ihr sei nicht bekannt gewesen, dass ein Weidezaun unter Strom stehen könne, erklärte die Frau, und gab an, eine entsprechende Beschilderung vermisst zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kempten hat das Verfahren gegen den Landwirt und Betreiber des Weidezaunes nun eingestellt – mit der Begründung: Es konnte keine Sorgfaltspflichtverletzung des beschuldigten Landwirts festgestellt werden. Der Weidezaun sei ordnungsgemäß betrieben worden und auch die Stromstärke habe der Norm entsprochen. Auch die polizeilichen Ermittlungen im Vorfeld hatten ergeben, dass kein Defekt am Weidestromerzeuger vorlag. (E.Z.)
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