Am 29. April 2020 erfolgen planmäßig die Restzahlungen von rund 113 Mio. EUR für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015, rund 65,3 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und rund 4,1 Mio. EUR für Direktzahlungen. Die Hauptauszahlung für das Österreichische Agrarumweltprogramm (75 %), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (75 %) und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2019 fand bereits am 18. Dezember 2019 statt.
Die Zahlungen für das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind im Wesentlichen auf die Restzahlung in Höhe von 25 % für das Antragsjahr 2019 zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Einsprüchen auf die Berechnungsergebnisse aus.
Im Rahmen des Österreichischen Agrarumweltprogramms werden freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Die Landwirte verpflichten sich hierbei zu einer mindestens fünfjährigen Bewirtschaftung gemäß den Förderbedingungen.
Im Zuge der Ausgleichszahlung AZ erhalten Betriebe im benachteiligten Gebiet eine Abgeltung für die erhöhten Bewirtschaftungskosten der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Abgeltung wird individuell anhand der tatsächlichen Erschwernis berechnet.
Für das Antragsjahr 2019 erfolgt bei den Direktzahlungen die Überweisung an jene Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung noch keine Zahlung erhalten haben, sowie Zahlungen aufgrund von Nachberechnungen (z. B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden). Bei den Direktzahlungen werden neben breiten Basisanforderungen für die umweltgerechte Landbewirtschaftung (Cross Compliance) im Zuge des Greening auch darüberhinausgehende Umweltanforderungen wie z. B die Anlage von ökologischen Vorrangflächen oder die Etablierung von umweltgerechten Fruchtfolgen umgesetzt.
61,1 Mio. EUR für Projektförderung
Projektbezogene Zahlungen werden in der Höhe von 61,1 Mio. Euro überwiesen, davon rund 26,3 Mio. Euro als vorgezogene Zahlungen vom Mai 2020.
DI Günter Griesmayr, Vorstandvorsitzender der AMA: „Aufgrund der besonderen Herausforderungen dieses Jahres werden von der AMA neben den regelmäßigen Zahlungen die ihr neu übertragenen Aufgaben der Abwicklung des Corona Härtefall-Fonds für die Landwirtschaft unter Hochdruck in enger und guter Zusammenarbeit mit dem BMRLT abgewickelt. Ebenso konnten vorgezogene Zahlungen für projektbezogene Maßnahmen für Mai 2020 umgesetzt werden“.
Projektbezogene Maßnahmen dienen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben sowie Projekten für den ländlichen Raum.
Mitteilungen und Bescheide
Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2020 versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.
Informationen unter www.eama.at
Die Auszahlungsbescheide bzw. Mitteilungen sind nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich “eArchiv” einsehbar. Ebenso kann im Register „Flächen“ der detaillierte ÖPUL 2015-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer / Außenstelle / Bezirksreferat gerne zur Verfügung.
- Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99