Kleiner Käfer mit großer Wirkung – obwohl der Borkenkäfer nur wenige Millimeter groß ist, ist er der gefährlichste heimische Waldschädling. Die Ausgangspopulation ist auch heuer wieder sehr hoch gewesen. „Im Spätsommer 2016 ist es vielen noch gelungen, ihre Jugendentwicklung abzuschließen und als Käfer zu überwintern“, erklärte der Entomologe Gernot Hoch, Leiter des Instituts für Waldschutz des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW).
Schadholzmenge noch unter dem Vorjahresniveau
Der extrem kalte Jänner des heurigen Jahres konnte den Käfern kaum etwas anhaben. Durch die lange Trockenheit im Frühjahr und speziell in den vergangenen Wochen, konnte sich der Borkenkäfer heuer besonders gut entwickeln. „Die Niederschlagsdefizite haben die Entwicklung der rindenbrütenden Schadinsekten begünstigt“, betonte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger. Die Gefahr der Massenvermehrung gilt aufgrund der anhaltenden Trockenzeit für heuer als sehr hoch. Mit aktuell circa 50.000 Festmetern befindet sich die Schadholzmenge in Oberösterreich derzeit jedoch noch etwas unter dem Vorjahresniveau. „Die Hälfte davon sind Einzelbefall, 45 Prozent betreffen Baumgruppen, und die restlichen fünf Prozent sind flächiger Befall“, gab die oberösterreichische Landesforstdirektorin Elfriede Moser einen Überblick über die aktuelle Situation beim Borkenkäferschadholz.
Hohe Fangzahlen
Das Borkenkäfermonitoring des oberösterreichischen Landesforstdienstes zeigte vergangene Woche ein hohes Aktivitätsniveau der Käfer. In den ausgelegten Fangbäumen und in den Borkenkäferfallen wurden bereits hohe Fänge verzeichnet. Die Schwerpunkte des Befallsauftretens befinden sich weiterhin im Mühlviertel sowie im Alpenvorland.
„Gerade in den kommenden Wochen ist auf die frühzeitige Befallserkennung besonders zu achten“, appelliert Hiegelsberger an die Eigentümer, ihre Wälder zu kontrollieren. Frisch befallene Bäume müssen so rasch wie möglich aus dem Wald entfernt werden. Auch stärkere Ast- und Wipfelstücke sollten nicht im Wald liegen bleiben. Dadurch werden sowohl die Käfer als auch die Brut vernichtet sowie Neubefall und eine weitere Vermehrung der Borkenkäfer verhindert.
Informationen zu den Flugzeiten und Fangzahlen in den Pheromonfallen sind im Internet unter www.borkenkaefer.at nachzulesen.
Forstgesetz: Der Waldeigentümer ist verpflichtet, Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Schädlingen zu richten und den Borkenkäferbefall entsprechend zu bekämpfen. Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung sind der Forstbehörde umgehend zu melden. Seitens der Behörde kann dem Eigentümer die Aufarbeitung des Schadholzes durch Bescheid aufgetragen werden.