Einigung auf EU-Bioverordnung

Die Regeln für die biologische Landwirtschaft sollen nun reformiert werden.

Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten in der Nacht auf Donnerstag, 29. Juni, auf eine Reform der Bioverordnung. Die wichtigsten Punkte fasste EU-Abgeordneter und Berichterstatter Martin Häusling (Grüne) zusammen. Mit der neuen Verordnung sollen strengere Importkontrollen für Bioprodukte gelten. Das heißt: Alle Länder, die den EU-Biomarkt beliefern, müssen sich auch an die Bioregeln der EU halten. Dem war bisher nicht so.

Außerdem wird die Vorsorge insgesamt gestärkt, um das Vertrauen der Konsumenten in den Biosektor zu stärken, etwa durch jährliche Vor-Ort-Kontrollen. Im Bereich des Biosaatguts müssen alle EU-Länder verpflichtend eine Datenbank aufbauen. Das soll die Versorgung mit und die Vielfalt von Saatgut sicherstellen. Für den Tierbereich sei dies nicht gelungen. Hier erfolgt der Aufbau von Datenbanken freiwillig.

Strengere Grenzwerte bei Pestizid-Rückstanden, wie ursprünglich von der Kommission vorgesehen, kommen nicht. National dürfen jedoch Grenzwerte beschlossen werden. 2024 soll die EU-Kommission einen Bericht über allfällige Nachbesserungen vorlegen.

EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger betonte: “Die Einigung auf die neue Bio-Verordnung war dringend nötig und bietet eine wichtige Chance für die Bio-Branche.“ Allerdings geht Köstinger die Lösung im Biosaatgut-Bereich nicht weit genug. „Hier sind wir nur einen kleinen Schritt vorangekommen. Ich fordere von der Kommission daher ein klares Bekenntnis zur Umsetzung eines echten Aktionsplans für die Herstellung von Biosaatgut. Bio hat nichts mit Saatgut von Großkonzernen zu tun. Regionale und traditionelle Biosorten müssen gefördert werden.“ Gerade für Österreich gebe es in diesem Bereich Potenzial: „Für die österreichische Saatgutwirtschaft wäre das eine große Chance, weil wir in Sachen Bio einen gewaltigen Qualitätsvorsprung vor anderen Ländern haben”, so Köstinger.

Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann gab zu bedenken, dass der Prozess mit der informellen Einigung noch nicht abgeschlossen sei. Erst nach einer positiven Abstimmung im EU-Agrarministerrat und im EU-Parlament werde es ein neues EU-Biorecht geben. Feststellen ließe sich aus heutiger Sicht aber, dass in den vergangenen Wochen durch den von einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aufgebauten Druck wesentliche Änderungen im Entwurf realisiert werden konnten, so die Obfrau. „Österreich war eines jener Länder, die hier einen großen Anteil daran hatten, indem es bis zuletzt seine Zustimmung zu einem schlechten Kompromiss verweigert und deutliche Verbesserungen eingefordert hat“, so Grabmann.

- Bildquellen -

  • Biolandwirtschaft: Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelTrockenheit begünstigt Borkenkäfervermehrung
Nächster ArtikelSchweinemarkt KW 26/27
Ausgewogene Verhältnisse und stabile Notierungen