Rupprechter: Deregulierungspaket bringt weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit

Verwaltungsreformkommission entrümpelt Gesetze und Vorschriften im Bereich des Landwirtschaftsministeriums.

“Eine moderne und effiziente Verwaltung ist die Voraussetzung für eine positive Entwicklung in allen Bereichen. Hier gilt das Prinzip: Weniger ist mehr – weniger Bürokratie ermöglicht bessere und schnellere Entscheidungen, sichert hohe Standards und schafft mehr Rechtssicherheit”, erklärte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter bei der Präsentation der Ergebnisse der von ihm eingesetzten Verwaltungsreformkommission heute, Freitag, in Wien.

Die Kommission hat mehr als 50 Bundesgesetze und fast 300 Verordnungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsministeriums durchforstet und ein umfangreiches Deregulierungspaket geschnürt. Insgesamt werden sieben Bundesgesetze aufgehoben, Bewilligungstatbestände entfallen, Verfahren werden konzentriert sowie Doppel- und Dreifachzuständigkeiten reduziert.
Nach der Reorganisation des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen will Rupprechter damit einen weiteren  Schritt für eine effiziente und sparsame Verwaltung setzen. Das Einsparungspotenzial liegt bei rund fünf Millionen Euro pro Jahr für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen. Umgesetzt werden die Maßnahmen über ein Artikelgesetz zur “Deregulierung”, das noch im Sommer in Begutachtung gehen wird.
Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, ortet konkrete Erleichterungen in der Verfahrensführung: “Nach Einführung der zweiinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die rechtliche Durchforstung aller Materiengesetze ein wichtiger und logischer Schritt. Das vorbehaltlose Screening aller Materiengesetze stellt sicher, dass veraltete Normen überarbeitet oder aufgehoben werden. Dies dient dem Rechtsschutz und der Rechtssicherheit und führt zur Beschleunigung der Verfahren.”

Weniger und einfachere Verfahren, Sonderberufsregeln entfallen

Die Vorschläge der Kommission betreffen Vorschriften für die Land- und Forstwirtschaft genauso wie das Wasserrecht und die Regeln im Bereich Abfallwirtschaft und Umwelt. Geplant ist unter anderem, dass bei Umweltverträglichkeitsprüfungen der Untersuchungsrahmen festgelegt und die Ermittlungskompetenz bei den unmittelbar zuständigen Behörden konzentriert wird.
Eine eigene Bewilligung zur Niederschlagsentwässerung soll künftig nicht mehr notwendig sein, da ohnehin eine entsprechende Baubewilligung vorliegen muss. Bei Einzelkläranlagen wird das Bewilligungsverfahren in ein Anzeigeverfahren umgewandelt. Damit werden pro Jahr rund 2500 Verfahren eingespart oder deutlich vereinfacht. Die Rodung von Wald ist künftig erst ab 3000 Quadratmetern bewilligungspflichtig (bisher 1000 Quadratmeter). Die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst entfällt.
Für Betriebe, die im Abfallbereich tätig sind, ist bisher ein eigener abfallrechtlicher Geschäftsführer notwendig. Diese Aufgaben könnten auch vom gewerberechtlichen Geschäftsführer erfüllt werden. Beim Transport von Abfall soll die Zettelwirtschaft ein Ende haben und ein elektronisches Begleitscheinsystem eingeführt werden. Auch in der Landwirtschaft soll der verstärkte Einsatz von elektronischen Datenbanken Mehrfachmeldepflichten vermeiden. Mehrere Grundsatzgesetze werden aufgehoben, da die entsprechenden Materien ohnehin durch Ländergesetze geregelt sind. Das betrifft etwa die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke.

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