Auf Basis der Weinerntemeldungen wird nun die Auszahlung der Entschädigungen für die frostgeschädigten Weinflächen gestartet. Rund 2250 Betriebe haben einen Antrag gestellt, insgesamt können 23,35 Millionen Euro an Österreichs Weinbäuerinnen und Weinbauern ausbezahlt werden. „In einigen Teilen Österreichs waren die Einbußen aufgrund der Frostschäden so extrem, dass Betriebe in ihrer Existenz bedroht waren. Gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern wurde ein Modell entwickelt, um solche Härtefälle zu unterstützen. Es wird zwar nicht der gesamte Ernteausfall kompensiert, aber die betroffenen Bäuerinnen und Bauern können sich wieder auf die nächste Ernte ausrichten“, betont Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.
Aufgrund der früheren Ernte und Schadenserheben konnte die Entschädigungen für den Obstsektor bereits ausgezahlt werden. Nun folgt der Wein, für den aufgrund der Versicherungsmöglichkeit eine Härtefallregelung festgelegt wurde. Ausschlaggebend für die Entschädigungszahlungen ist, dass geschädigte Betriebe auf sämtlichen Flächen dieser Kultur ein durchschnittliches Schadausmaß von mehr als 70 Prozent aufweisen.
Bilanz zu den Frostentschädigungen 2016
Mit einer Gesamtentschädigungssumme von etwa 51 Millionen Euro ist die Frostaktion 2016 die größte Entschädigungsmaßnahme für witterungsbedingte Ertragsausfälle in Österreich. Sie übertrifft sogar den Mittelbedarf für die Abgeltung der enormen Dürreschäden im Acker- und Grünland 2013. Die eine Hälfte der Gesamtentschädigungssumme stellt der Bund aus dem Katastrophenfonds zu Verfügung, die andere Hälfte wird von den Ländern kofinanziert. Dazu kommen noch Entschädigungen der Länder im Ausmaß von rund 2,4 Millionen Euro für Schäden infolge von Schneedruck sowie die Entschädigungszahlungen von Versicherungen.
Aktive Risikovorsorge gefordert
Die Wetterextreme der letzten Jahre und die damit verbundenen Schadereignisse haben die Bedeutung von Risikovorsorgemaßnahmen in der Landwirtschaft in den Vordergrund gerückt. Rupprechter setzte sich daher vehement für eine Ausdehnung der Bezuschussung auf die bedeutendsten Versicherungsschäden ein. Im Frühjahr 2016 wurde ein Versicherungspaket abgesegnet und das Katastrophenfonds- und Hagelversicherungsförderungsgesetz entsprechend geändert. Bereits für 2016 wurden Versicherungsprämien für die wesentlichen Schadereignisse inklusive Dürre, Starkregen und Sturm zur Hälfte aus Bundes- und Landesmittel bezuschusst. „Durch die Prämienbezuschussung der öffentlichen Hand sollen die Versicherungsangebote attraktiver werden“, so Rupprechter.