Regeln für (Agrar)Messen fixiert

Auch beim Messebesuch gilt es, den Sicherheitsabstand einzuhalten.

„Messen und Kongresse können nun in Österreich wieder stattfinden“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Die dafür notwendige Verordnung ist nun fertiggestellt worden und tritt heute, am 15. Juni, in Kraft. „Dieser Fahrplan sowie klare und einfache Regeln geben der Branche die notwendige Perspektive und Planungssicherheit“, betont Köstinger.

Folgende Regeln gelten ab sofort für Messen:

  • Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Wenn das nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Zudem braucht es die Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.Voraussetzung für die Bewilligung ist die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und ein COVID-19-Präventionskonzept des Veranstalters.
  • Das COVID-19-Präventionskonzept ist vom Veranstalter umzusetzen und muss folgende Punkte enthalten: Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter, Regelungen zur Steuerung der Besucherströme, spezifische Hygienevorgaben, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen und Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.

Pro Jahr finden in Österreich rund 21.000 Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen, Messen etc.) statt, mit einer Gesamteilnehmerzahl von rund 1,7 Mio. Personen. Große Kongresse sind dabei ebenso wichtig wie kleinere Tagungen. 90 % der Kongresse und Tagungen haben eine Teilnehmerzahl von weniger als 500 Personen. In Summe erwirtschaftet diese Branche eine Wertschöpfung von rund 8,9 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Kongresstourist gibt pro Tag mehr als 500 Euro am Tagungsort aus. 

Die nächsten landwirtschaftlichen Messen sind die Agraria in Wels im Herbst 2020 mit mehr als 80.000 Besuchern und die Agro Alpin Innsbruck mit über 20.000 Besuchern, ebenfalls im kommenden Herbst. E.Z.

- Bildquellen -

  • Messe Maschinen 06 ID26877: Agrarfoto.com
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