PV-Anlagen für Bauern ohne Benachteiligung

Mit den neuen Förderregeln für Photovoltaik-Anlagen wären Landwirte gegenüber gewerblichen Antragstellern 2024 benachteiligt und damit schlechter gestellt gewesen. Der Bauernbund hat reagiert. Bekanntlich können Betreiber von PV-Anlagen bis 35kWp statt der EAG-Förderung über die OeMAG den „Nullsteuersatz“ beim Ankauf von Anlagen mit oder ohne Stromspeicher unter bestimmten Bedingungen beantragen. Damit ist ein mehrwertsteuerfreier Einkauf möglich, wenn auch kein EAG-Investitionszuschuss mehr beantragbar ist.
Für Gewerbebetriebe ermöglichte eine Ausnahme eine Antragstellung, nicht aber für vorsteuerberechtigte und optierende Landwirte. Daraufhin hat der Nationalratsabgeordnete Klaus Lindinger aus Oberösterreich im Parlament einen Initiativantrag für eine doch mögliche EAG-Förderung von umsatzsteuerverrechnenden Landwirten eingebracht. Dieser wurde trotz Widerstand der Opposition positiv entschieden.
Schon davor hatte Lindinger eine Regelung unterstützt, die es Landwirten mit LFBIS-Nr. ermöglicht, neben der Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes auch einen Förderantrag für einen Zuschuss über das Programm „Energieautarker Bauernhof“ zu bekommen.

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  • Photovoltaikanlage: fotofox33stockadobe.com
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AUTORRed. BW
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