Der NÖ Landtag wird in seiner Sitzung durch Änderungen in der Bauordnung und im Elektrizitätswesengesetz den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Niederösterreich wesentlich erleichtert. Aufdach-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 200kWpeak sollen künftig genehmigungsfrei sein.
„Weniger Zettelwirtschaft, mehr Erneuerbare Energie: Dieser Bürokratieabbau macht es nun erheblich einfacher eine Photovoltaikanlage zu errichten. Durch diese wesentliche Vereinfachung erwarten wir uns einen noch stärkeren Ausbau der Erneuerbaren Energie in Niederösterreich und einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Energiewende“, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.
Niederösterreich kann den Strombedarf bereits seit 2015 zu mehr 100 Prozent aus Erneuerbarer Energie, aus Wasser-, Wind-, und Sonnenkraft und aus Biomasse decken. Österreich liegt mit rund 80 Prozent Strom aus Erneuerbarer Energie zwar im absoluten internationalen Spitzenfeld, aber immer noch klar hinter Niederösterreich. Die österreichische Bundesregierung hat das niederösterreichische Energieziel daher jüngst in #mission2030, der österreichischen Energiestrategie, zum Bundesziel erhoben.
Erneuerbarer Strom, vor allem Strom von der Sonne, gilt weltweit als wichtigste Energiequelle der Zukunft. Strom wird künftig unsere Autos betreiben und einen wesentlichen Anteil für die Wärmeversorgung unserer Gebäude übernehmen. Auch in der Industrie und im Gewerbe wird Strom immer wichtigere Rollen übernehmen. Niederösterreich braucht auch in Zukunft zusätzlichen Strom aus Erneuerbarer Energie um Öl und Gas weiter zu verdrängen, deshalb ist der weitere Ausbau der Ökokraftwerke besonders wichtig.
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energie in Niederösterreich hilft der Umwelt, weil damit Atomstrom, Öl und Gas verdrängt werden. Und er hilft auch der Wirtschaft, weil damit heimische Arbeitsplätze geschaffen werden, “ so Pernkopf.
Aktuell sind in Niederösterreich 34.000 Photovoltaikanlagen in Betrieb, die rund 80.000 Haushalte mit Strom versorgen. Im Vorjahr kamen rund 3.500 Anlagen dazu, für heuer rechnen wir mit bis zu 4.000 zusätzlichen PV-Anlagen.
Anlagen mit Leistungen bis zu 200 kW, das sind Anlagen mit bis zu 1.500m² Modulfläche sollen künftig genehmigungsfrei sein, Anlagen über 50 kW brauchen gem. Bauordnung nur noch schriftlich angezeigt werden. Anlagen welche der Gewerbeordnung unterliegen benötigen in der Regel keine Genehmigung, da davon auszugehen ist, dass von diesen Anlagen keine Gefährdungen gem. Gewerbeordnung ausgehen.