Penny muss Irreführung bei „Heurigen Kartoffeln“ unterlassen

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb fordert den zum Rewe-Konzern gehörenden Lebensmitteldiskonter Penny auf, die Auslobung von Frühkartoffelimporten aus Ägypten als „Heurige Erdäpfel“ sowie als „Frisch + knackig“ und „regional“ zu unterlassen.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb forderte Penny auf, diese irreführende Werbung zu unterlassen.

„Heurige Erdäpfel, frisch und knackig, saisonal und regional“, so bewarb der Diskonter Penny im Flugblatt vom 26. März sein Angebot an Frühkartoffeln. Wie die Interessengemeinschaft Erdäpfelbau aufdeckte, handelte es sich dabei um aus Ägypten importierte Frühkartoffeln, für die weder die Bezeichnung „Heurige“ zutrifft, noch die Auslobung als „regional“ (Bisherige Berichte dazu •26. März und •28. März).

Unlautere Kundentäuschung

Rasch hat auch der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb in der Sache reagiert und festgestellt, dass es sich bei dieser Werbung um einen Wettbewerbsverstoß und um eine Irreführung der Verbraucher handle. Es liege hier eine unlautere Kundentäuschung vor, die einen Anspruch auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung begründe. Der Schutzverband hat Penny aufgefordert, die irreführende Ankündigung zu unterlassen und bis längstens 3. April eine diesbezügliche Erklärung schriftlich abzugeben. Andernfalls komme es zu einem Wettbewerbsverfahren.

Frühkartoffeln sind keine „Heurigen“

In der Begründung führt der Schutzverband aus, dass die Bezeichnung „Heurige“ allgemein für unreife, losschalige Erdäpfelknollen aus Österreich stehe. Die Ernte dieser Ware erfolge frühestens ab Ende Mai, aufgrund der begrenzten Haltbarkeit der Heurigen seien keine längeren Transportwege möglich. Für aus dem Ausland (hier offenbar aus Ägypten) stammende Erdäpfel, die schon aus Transport- und Haltbarkeitsgründen ausgereift und daher nicht losschalig seien, laute die korrekte Bezeichnung „Frühkartoffel“.

Der Schutzverband
Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb wurde 1954 als Verein gegründet. Er versteht sich selbst als „Hüter des fairen Wettbewerbs“ und ist heute eine wichtige Institution in Fragen des Wettbewerbsrechts. Die für den Schutzverband tätigen Juristen sind auf das Wettbewerbs- und Kartellrechts spezialisiert. Der Verein zählt zahlreiche Interessensvertretungen wie Kammern bzw. Verbände und deren Unternehmer als Mitglieder und gibt in regelmäßigen Abständen seine Mitgliederzeitschrift „Recht und Wettbewerb“ sowie die „Wettbewerbsfibel“ heraus. www.schutzverband.at

- Bildquellen -

  • 2014 Penny04: www.penny.at
- Werbung -
QuelleHans Maad
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