NÖ Landtag beschloss Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes

Zahlreiche Neuerungen im Landesrecht hat die letzte Sitzung des NÖ Landtags vor der Sommerpause gebracht.

Zu seiner 29. Sitzung in der laufenden Gesetzgebungsperiode ist der NÖ Landtag am 2. Juli in St. Pölten zusammengetreten. Beschlossen wurden unter anderen die Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes, die Reform des Rettungswesens sowie das Landwirtschaftliche Schulgesetz.

Änderungen für landwirtschaftliche Fachschulen

„Mit dieser Novelle sollen die Leistungen der Schulen im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit allen Bäuerinnen und Bauern zugängig sein und nicht nur den Absolventen“, betonte LAbg. Richard Hogl zur Novelle des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Weiters soll mit der Einführung von Abteilungsvorstände an den Schulen eine gute inhaltliche, organisatorische und pädagogische Leitung der verschiedenen Fachrichtungen sichergestellt werden. Vorgesehe ist, auch, dass die Lehrpläne zukünftig auch die angestrebten Kompetenzen ausweisen und das Mindestalter für die Aufnahme entfallen. Weiters wird bei der Abschlussprüfung zur mittleren Reife eine Klausurarbeit in Deutsch vorgesehen.

Raumordnungskonzepte abstimmen, Bodenverbrauch senken

Das NÖ Raumordnungsgesetz wurde geändert, um die örtlichen Raumordnungskonzepte langfristig aufeinander abzustimmen und um den Bodenverbrauch zu minimieren. Dazu wurde eine Einschränkung der erstmaligen Widmung von Wohnbauland im Ausmaß von mehr als einem Hektar beziehungsweise von Bauland-Betriebs- und Industriegebiet im Ausmaß von über zwei Hektar beschlossen. Dadurch wird gewährleistet, dass kleinere Widmungen im Wohnbau weiterhin rasch möglich sind und größere Vorhaben wie Einkaufszentren bis zum Abschluss einer überörtlichen Raumplanung hintangehalten werden. Weiters sollte durch die Änderung die Stellung der Gemeinden gestärkt und die Verfahren im Sinne des Wirtschaftsstandortes beschleunigt werden.

Einheitliche Finanzierung im Rettungswesen

Ein weiterer zentraler Tagesordnungspunkt betraf eine Reform des Rettungswesen, wo nach intensiven Verhandlungen mit Städten, Gemeinden und Rettungsorganisationen eine seit langem diskutierte Bündelung der Zuständigkeiten auf den Weg gebracht wurde. So wird künftig der Gemeindeverband NÖKAS die einzelnen Gemeinden im Bereich der regionalen Rettungsdienste entlasten und ein Normkostenmodell eingeführt.

 

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