Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 27. März 2019, im Ministerrat das Biomasse-Grundsatzgesetz und auch die Ökostrombefreiung für einkommensschwache Haushalte vorgelegt, der Vorschlag soll im April-Plenum des Nationalrats beschlossen werden. Die Ökostrombefreiung betrifft in Niederösterreich 45.000 einkommensschwache Haushalte, die bisher 70 bis 90 Euro Ökostrombeitrag bezahlen mussten.
Dazu LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf: „Ministerin Elisabeth Köstinger legt damit ein Gesetz für mehr Ökostrom und weniger Energiearmut vor, das begrüßen wir.“ Caritas-Direktor Hannes Ziselsberger: „Als Caritas-Direktor begrüße ich den Wegfall der Ökostromabgabe für einkommensschwache Haushalte als einen Schritt zur Armutsbekämpfung. Als Caritas wissen wir allerdings auch, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um Armutsbetroffene nachhaltig zu unterstützen.”
Pernkopf: „Wir in Niederösterreich erzeugen bereits seit 2015 den Strombedarf unseres gesamten Bundeslands zu 100 Prozent aus Erneuerbarer Energie. Dazu ist gerade auch die Biomasse unerlässlich, ein Aus für die Werke würde auch einen Rückschlag für den Klimaschutz bedeuten. Außerdem reden wir allein in Niederösterreich von rund 1300 Arbeitsplätzen, die von den Biomassekraftwerken gesichert werden. Und drittens brauchen wir die Kraftwerke dringend zur Aufarbeitung des Borkenkäfer-Schadholzes.“ Die Übergangslösung hat das Ziel, Biomasse-Anlagen in ganz Österreich vor dem Aus zu retten, bis das „Erneuerbaren Ausbau“-Gesetz (EAG) mit 1. Jänner 2020 in Kraft tritt. Von den 29 niederösterreichischen Biomasse-Anlagen sind 14 Anlagen vom Zusperren bedroht.
Eigentlich hätte die Rettung der Biomasse-Anlagen ja schon im Bundesrat beschlossen werden sollen, wurde dort aber blockiert. Mit dem neu vorgelegten Grundsatzgesetz wird diese Blockademöglichkeit genommen, anschließend müssen die Länder Ausführungsgesetze beschließen. Pernkopf: „Wir in Niederösterreich werden das schnellstmöglich tun, um die blau-gelbe Energiewende erfolgreich fortzusetzen. Alles andere würde Biomasse abdrehen und im Gegenzug Kohle- und Atomstrom aufdrehen.“
Das Grundsatzgesetz umfasst, wie auch zuvor die geplante Ökostrom-Novelle, Ökostromanlagen für feste Biomasse, deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen beziehungsweise ausgelaufen sind. Für diese Anlagen werden die Länder dann Förderungen für drei Jahre vorsehen.
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- FIL3174: Büro LH-Stv. Pernkopf