Das Kindergeldkonto kommt ab dem 1. März 2017. Das hat der Ministerrat heute, Dienstag, beschlossen. ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin und SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wollen so mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern erreichen.
Das Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1 Mrd. Euro. Durch die Reform wurden die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. So ist sichergestellt, dass Mütter und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten (bis zu 16.449 Euro), unabhängig davon, wie lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Künftig verschmelzen die vier Pauschalvarianten in ein flexibles Konto, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen.
Durch eine flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen zwölf und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante erstellen. Zudem kann die Familienzeit zwischen 28 und 31 Tagen konsumiert werden (statt wie ursprünglich geplant nur strikt 31 Tage), und das in einem Zeitraum innerhalb von 91 Tagen (statt 61) nach der Geburt. Auöerdem wird es möglich sein, den Partnerschaftsbonus auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen.
In den ersten drei Monaten nach der Geburt kann der Vater sich für vier Wochen vom Arbeitgeber freistellen lassen. Dafür gibt es 700 Euro. Eltern können einen Partnerschaftsbonus in Höhe von zusätzlich 1000 Euro abrufen, wenn sie sich die Betreuung fair, also 50:50 oder 60:40 aufteilen.
“Diese Reform entspricht den Wünschen der Eltern, denen die derzeitige Regelung zu starr und auch zu kompliziert war”, betonte ÖVP-Familiensprecher Abg. z. NR Georg Strasser. “Ich halte das für eine fortschrittliche und der Lebensrealität der Familien entsprechende Lösung”, so Strasser. Für alle Geburten ab 1. März 2017 sollen Mütter und Väter vom neuen Kindergeld Gebrauch machen können.